§ 13a Erbschaftsteuergesetz Betriebsvermögensfreibetrag – FG Münster 3 K 2011/12 Erb
Kernaussage:
Das Finanzgericht Münster entschied, dass ein Anteil an einer GmbH & Co. KG, die zum Zeitpunkt des Erwerbs noch nicht im Handelsregister eingetragen war, nicht als begünstigtes Betriebsvermögen im Sinne des § 13a ErbStG gilt.
Zudem fehlte dem Kläger die erforderliche Mitunternehmerstellung, um den Betriebsvermögensfreibetrag in Anspruch nehmen zu können.
Sachverhalt:
Streitfrage und rechtliche Grundlagen:
Entscheidung des Finanzgerichts Münster:
Fazit und Ausblick:
Das Urteil verdeutlicht die Bedeutung der Eintragung ins Handelsregister für die steuerliche Anerkennung einer GmbH & Co. KG.
Es zeigt auch, dass ein Nießbrauchsvorbehalt die Mitunternehmerstellung des Erwerbers beeinträchtigen kann, wenn dadurch die Möglichkeit zur Mitunternehmerinitiative entfällt.
Die Zulassung der Revision lässt erwarten, dass der BFH weitere Klarheit zur Frage der Stimmrechtszuordnung bei Anteilsübertragungen unter Nießbrauchsvorbehalt schaffen wird.
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