Eine Scheidung ist eine emotionale und herausfordernde Phase im Leben eines Paares. Nach einem Trennungsjahr kann der Wunsch entstehen, diesen Schritt zu gehen und die offizielle Scheidung einzureichen. In diesem Moment der Veränderung und des Übergangs möchten wir Ihnen helfen, den Prozess so reibungslos und stressfrei wie möglich zu gestalten.
Der benötigte Scheidungsantrag muss von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin bei dem zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Mithilfe des Online-Fragebogens erhalten wir alle notwendigen Informationen, die für einen Scheidungsantrag benötigt werden.
Wird die Scheidung einvernehmlich eingegangen, benötigt nur ein Ehegatte einen Anwalt oder eine Anwältin.
Um den Prozess der Scheidung zu beschleunigen füllen Sie bitte unseren Mandantenbogen sowie das Scheidungsformular aus.
Rechtsanwältin & Mediatorin Carmen Eifert
Mehr über Carmen Eifert erfahren sie hier.
Durch das online Scheidungsformular können wir zielgerichtet Kontakt zu Ihnen aufnehmen und das Verfahren beschleunigen.
Anwältin Carmen Eifert unterstützt Sie mit ihrer Expertise und berät Sie individuell.
Verschwenden Sie kein Geld durch unbedachte Entscheidungen hinsichtlich Ihrer Scheidung.
Sie erscheinen nur am Tag der Scheidung am Familiengericht. Jegliche vorhergehende Korrespondenz kann online erfolgen.
Anwältin Eifert reicht für Sie bundesweit Scheidungsanträge bei dem für Sie zuständigen Familiengericht ein.
Da durch die Online-Betreuung die Fahrtkosten zu einem Anwalt/einer Anwältin wegfallen, sparen Sie Zeit und Geld.
Ablauf des Scheidungsverfahrens
Füllen Sie unser Scheidungsformular digital oder handschriftlich aus und senden Sie dieses an die folgende E-Mailadresse: info@rechtsanwalt-krau.de
Dieser kann telefonisch oder vor Ort wahrgenommen werden. Rechtsanwältin Eifert beantwortet alle Fragen und klärt mit Ihnen die Inhalte, die für Sie wichtig sind.
Sie prüfen den Entwurf des Scheidungsantrags und bestätigen die Einreichung der Scheidung.
Rechtsanwältin Eifert reicht nach einem gemeinsamen Gespräch Ihren Antrag auf Scheidung bei dem zuständigen Familiengericht ein. Sobald Sie die anfallenden Gerichtskosten beglichen haben, wird im Anschluss der Scheidungsantrag an den anderen Ehegatten überstellt und Zeit für eine Stellungnahme gewährt.
Rechtsanwältin Eifert hat bereits mit Ihnen geklärt, ob ein Ausschluss des Versorgungsausgleiches in Betracht kommt oder nicht. Liegt kein Ausschluss des Versorgungsausgleiches vor, übersendet das Familiengericht den Fragebogen zum Versorgungsausgleich an die Beteiligten. Sobald diese Fragebögen ausgefüllt an das Gericht übermittelt wurden, wird von dort aus eine Auskunft bei den jeweiligen Rentenversicherern angefordert. Liegen die Auskünfte vor, kann ein Termin bei Gericht festgelegt werden.
Zum Scheidungstermin werden beide Ehegatten geladen. Diese werden angehört und bestätigen das durchlaufene Trennungsjahr und dass sie der Scheidung zustimmen. Bei großen Entfernungen beauftragen wir eine/n qualifizierte/n Terminsvertreter/in vor Ort, um den Scheidungstermin mit Ihnen wahrzunehmen. Mehrkosten entstehen Ihnen hierdurch nicht.