Der Notar in Deutschland

Juni 15, 2024

Der Notar in Deutschland

1. Einleitung:

Notarinnen und Notare nehmen in Deutschland ein öffentliches Amt ein und verfügen über hoheitliche Befugnisse im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege.

Ihre Hauptaufgabe besteht in der präventiven Rechtskontrolle, wodurch sie eine zentrale Rolle im deutschen Rechtssystem spielen.

Ihre Tätigkeit zielt darauf ab, rechtliche Benachteiligungen zu verhindern und Rechts- sowie Beweissicherheit zu gewährleisten, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

2. Präventive Rechtskontrolle:

Im deutschen Rechtssystem, das dem kontinentaleuropäischen Modell folgt, existiert ein Zweisäulenmodell der Rechtspflege.

Eine Säule davon ist die vorsorgende Rechtspflege durch Notarinnen und Notare.

Diese Funktion schützt unerfahrene und ungewandte Beteiligte vor rechtlichen Nachteilen.

Notarinnen und Notare agieren als „Richterinnen und Richter im Vorfeld“, was bedeutet, dass sie eine eigene hoheitliche Kontroll- und Entscheidungskompetenz haben.

Die Beurkundungszuständigkeit der Notarinnen und Notare erfüllt die Justizgewährungspflicht des Staates.

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Dies bedeutet, dass nur durch die Beurkundung durch einen Notar ein rechtswirksamer Vertrag zustande kommen kann, sofern ein Beurkundungserfordernis besteht.

Notarinnen und Notare sind gesetzlich verpflichtet, eine rechtmäßige Urkundshandlung vorzunehmen.

3. Beweiskraft notarieller Urkunden:

Notarielle Urkunden besitzen eine besondere beweisrechtliche Bindungswirkung. Feststellungen von Notarinnen und Notaren bezüglich der Urkundsbeteiligten sowie Ort, Zeitpunkt und Inhalt der beurkundeten Erklärung sind für Gerichte bindend und schränken deren Beweiswürdigung ein.

Diese Bindung erhöht die Rechts- und Beweissicherheit erheblich.

4. Vollstreckungsfunktion:

Notarielle Urkunden dienen häufig auch als Vollstreckungstitel, was bedeutet, dass aus ihnen die Zwangsvollstreckung ähnlich wie aus einem gerichtlichen Urteil möglich ist.

Dies spart den Beteiligten zeit- und kostenintensive Gerichtsverfahren.

Die notarielle Zuständigkeit zur Errichtung von Vollstreckungstiteln und zur Erteilung vollstreckbarer Ausfertigungen ist Ausdruck der hoheitlichen Befugnisse der Notarinnen und Notare.

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Sie übernehmen hierbei Funktionen, die sonst Gerichten zugewiesen sind.

5. Auswahl, Ernennung und Aufsicht:

Notarinnen und Notare sind fest in das deutsche Justizsystem eingebunden.

Ihre Bestellung erfolgt durch die staatliche Justizverwaltung gemäß den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege.

Die Dienstaufsicht über die Notarinnen und Notare führen die Präsidentinnen und Präsidenten der Land- oder Oberlandesgerichte.

6. Dienstrechtliche Stellung und Ausbildung:

Notarinnen und Notare sind besonders qualifizierte und erfahrene Juristinnen und Juristen, die in ihrer Funktion den Staat repräsentieren und unabhängige sowie unparteiische Vertragsgestaltung und Streitschlichtung anbieten.

Sie durchlaufen eine strenge Auswahl und Ausbildung, die sowohl ihre fachliche Qualifikation als auch ihre soziale Kompetenz in schwierigen Verhandlungssituationen sicherstellen soll.

Zur Notarin oder zum Notar kann nur ernannt werden, wer die Befähigung zum Richteramt besitzt, also die erste und zweite juristische Staatsprüfung erfolgreich abgelegt hat.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen zudem nach Persönlichkeit und Leistungen für das Amt geeignet sein.

Der Notar in Deutschland

Für die erstmalige Bestellung gilt eine Altersgrenze von 60 Jahren.

Notarinnen und Notare unterstehen der Dienstaufsicht der jeweiligen Gerichtspräsidenten, die ihre Amtsführung regelmäßig überprüfen.

Sie unterliegen ähnlichen dienstrechtlichen Vorschriften wie Landesjustizbeamte und Richterinnen und Richter und sind der Disziplinargewalt der Landesjustizverwaltung unterstellt.

7. Unabhängigkeit und Fortbildung:

Bei der Ausübung ihres Amtes sind Notarinnen und Notare sachlich und persönlich unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.

Diese Unabhängigkeit ist besonders wichtig für die Vertrauenswürdigkeit ihrer Tätigkeit.

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Während ihres Berufslebens müssen Notarinnen und Notare ihre fachlichen und sozialen Qualifikationen aufrechterhalten.

Gesetzlich sind sie verpflichtet, sich kontinuierlich fortzubilden, um stets auf dem aktuellen Stand zu bleiben und den hohen Anforderungen ihres Amtes gerecht zu werden.

8. Menschlichkeit und Verständnis:

Im Mittelpunkt der Tätigkeit von Notarinnen und Notaren steht stets der Mensch. Neben hoher Genauigkeit und fundiertem juristischem Wissen ist es wichtig, Verständnis für die Anliegen, Sorgen und Nöte der Ratsuchenden zu zeigen.

Diese Menschlichkeit ist ein zentraler Aspekt ihres Berufsbildes und trägt wesentlich zur Wahrung des Rechtsfriedens bei.

Zusammenfassung:

Notarinnen und Notare spielen eine essentielle Rolle im deutschen Rechtssystem durch ihre präventive Rechtskontrolle, Beurkundungs- und Vollstreckungsfunktionen.

Ihre Tätigkeit schützt die Rechtsuchenden, gewährleistet Rechts- und Beweissicherheit und trägt zur Streitvermeidung bei.

Sie sind hochqualifizierte Juristen, die unabhängig und nur dem Gesetz verpflichtet sind, und müssen sich kontinuierlich fortbilden.

Ihre Arbeit ist nicht nur durch rechtliche Präzision, sondern auch durch Menschlichkeit und Verständnis für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger geprägt.

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