Grundschuldbrief oder Hypothekenbrief verloren – was nun?

Juni 20, 2024

Grundschuldbrief oder Hypothekenbrief verloren – was nun?

Von RA und Notar Krau

Der Prozess des Aufgebotsverfahrens

1. Öffentliches Bekanntmachen des Verlusts:

  • Der Verlust des Grundschuldbriefes muss zunächst vom zuständigen Amtsgericht öffentlich bekannt gemacht werden. Dies dient dazu, jedem, der möglicherweise den Grundschuldbrief besitzt, die Möglichkeit zu geben, sich zu melden und einen Anspruch geltend zu machen. Diese Bekanntmachung hat eine Frist von sechs Monaten.

2. Konsequenzen und Ablauf:

  • Wenn sich innerhalb dieser sechs Monate niemand meldet, der einen Anspruch auf den Grundschuldbrief erhebt, wird der Grundschuldbrief für ungültig erklärt. Anschließend kann die Grundschuld aus dem Grundbuch gelöscht werden, was wiederum Voraussetzung für den Eigentümerwechsel ist.

Wichtige Schritte vor und nach dem Verkauf

1. Gründliche Suche und Notarbenachrichtigung:

  • Bevor man das Aufgebotsverfahren einleitet, sollte man gründlich nach dem Grundschuldbrief suchen. Falls der Verlust vor der Kaufvertragsunterzeichnung bemerkt wird, muss der Notar informiert werden, damit dieser den Verlust im Kaufvertrag vermerken kann. Dies verhindert unnötige zusätzliche Kosten und Zeitaufwand durch das Aufsetzen eines neuen Vertrags.

2. Treuhandkonto einrichten:

  • Der Notar wird ein Treuhandkonto einrichten, auf dem ein Teil des Kaufpreises als Sicherheit hinterlegt wird. Dieser Betrag entspricht der doppelten Summe des Grundschuldbriefes und wird solange auf diesem Konto gehalten, bis der Grundschuldbrief offiziell für ungültig erklärt und der Eigentümerwechsel im Grundbuch vollzogen ist.

Grundschuldbrief oder Hypothekenbrief verloren – was nun?

Interne Recherche und eidesstattliche Erklärung

1. Bankrecherche:

  • Der Verkäufer sollte seine Bank über den Verlust des Grundschuldbriefes informieren. Die Bank wird intern prüfen, ob der Brief möglicherweise noch bei ihr liegt oder wie damit verfahren wurde. Banken sind verpflichtet, Kreditunterlagen bis zu zehn Jahre nach vollständiger Abzahlung aufzubewahren.

2. Eidesstattliche Erklärung:

  • Falls der Grundschuldbrief nicht gefunden wird, muss der Verkäufer eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass der Brief nicht an Dritte weitergegeben wurde. Diese Erklärung wird von der Bank beglaubigt und ist notwendig, um das Aufgebotsverfahren einzuleiten.

Einleitung des Aufgebotsverfahrens

1. Aufgebotsantrag stellen:

  • Mit der beglaubigten Erklärung der Bank stellt der Verkäufer oder der Notar einen Aufgebotsantrag beim Amtsgericht, um den Grundschuldbrief für ungültig erklären zu lassen. Das Gericht wird dann eine öffentliche Bekanntmachung herausgeben.

2. Warten auf die Frist:

  • Es folgt eine Wartefrist von sechs Monaten, in der sich potenzielle Eigentümer des Grundschuldbriefes melden können. Nach Ablauf dieser Frist und sofern sich niemand meldet, wird der Brief für ungültig erklärt.

Abschluss des Verkaufsprozesses

1. Löschung der Grundschuld:

  • Nach der Ungültigkeitserklärung des Grundschuldbriefes wird die Grundschuld aus dem Grundbuch gelöscht. Dieser Schritt kann vom Verkäufer selbst oder vom Notar durchgeführt werden.

2. Eigentümerwechsel im Grundbuch:

  • Der Notar lässt den neuen Eigentümer im Grundbuch eintragen, womit der Eigentümerwechsel abgeschlossen ist.

3. Auszahlung der Restzahlung:

  • Nach Abschluss des Aufgebotsverfahrens wird die restliche Summe, die auf dem Treuhandkonto hinterlegt war, an den Verkäufer ausgezahlt.

Fazit

Der Verlust eines Grundschuldbriefes stellt beim Immobilienverkauf eine erhebliche Herausforderung dar, die jedoch durch ein strukturiertes Vorgehen und die Einleitung eines Aufgebotsverfahrens gemeistert werden kann. Der Prozess erfordert eine gründliche Vorbereitung, die Kooperation mit der Bank und die Einhaltung gesetzlicher Fristen, führt aber letztendlich dazu, dass der Verkauf abgeschlossen und der Eigentümerwechsel im Grundbuch vollzogen werden kann. Durch die Einrichtung eines Treuhandkontos und die umfassende Aufklärung aller Beteiligten können Risiken minimiert und der Verkauf auch bei einem solchen Verlust sicher abgewickelt werden.

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