Steuerschuld Regress gegen ehemalige Pflegerin der PC Gesellschafterin Dr Elisabeth Cloppenburg
Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 14.09.2017 (Az. 7 Ca 6921/16)
Sachverhalt
Der Erbe der P&C-Gesellschafterin Dr. Elisabeth Cloppenburg forderte von einer ehemaligen Pflegerin der Verstorbenen die Rückzahlung von 242.000 Euro.
Diese Summe entsprach einer Steuernachzahlung, die der Arbeitgeber aufgrund zu geringer Lohnsteuerabzüge im Arbeitsverhältnis der Pflegerin hatte leisten müssen.
Die Pflegerin berief sich auf eine Nettolohnvereinbarung, nach der sie den vereinbarten Lohn ohne Steuerabzüge erhalten sollte.
Entscheidung des Arbeitsgerichts Düsseldorf
Das Arbeitsgericht Düsseldorf gab der Klage statt.
Die Pflegerin konnte die Nettolohnvereinbarung nicht beweisen.
Die Anforderungen an den Nachweis einer Nettolohnvereinbarung sind hoch, da diese Vereinbarung vom Arbeitgeber zusätzliche Kosten in Form der Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer bedeutet.
Die Pflegerin trug die Beweislast für die Nettolohnvereinbarung und konnte diese nicht erfüllen.
Begründung des Gerichts
Das Gericht führte aus, dass grundsätzlich der Arbeitgeber Bruttolohn schuldet und der Arbeitnehmer die Lohnsteuer selbst tragen muss.
Eine Nettolohnvereinbarung muss explizit vereinbart werden und kann auch durch schlüssiges Verhalten (z.B. konstante Zahlung des Nettobetrags) nachgewiesen werden.
Im vorliegenden Fall reichten die von der Pflegerin vorgebrachten Indizien nicht aus, um eine Nettolohnvereinbarung festzustellen.
Folgen der Entscheidung
Die Pflegerin muss dem Erben der P&C-Gesellschafterin die 242.000 Euro zurückzahlen. Sie kann sich nicht auf eine Nettolohnvereinbarung berufen, da diese nicht nachgewiesen ist.
Hinweis
Das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf ist rechtskräftig. Die Pflegerin kann keine Berufung mehr einlegen.
Zusätzliche Punkte
Dieses Urteil ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen relevant. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass die Lohnsteuer korrekt berechnet und abgeführt wird. Arbeitnehmer sollten sich bei der Vereinbarung einer Nettolohnvereinbarung schriftlich absichern.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.