Die Partnerschaftsgesellschaft als Alternative für den Freiberufler

Juli 1, 2024

Die Partnerschaftsgesellschaft als Alternative für den Freiberufler

Von RA und Notar Krau

Die Partnerschaftsgesellschaft ist eine spezielle Form der Personengesellschaft, die sich besonders für Freiberufler eignet.

Sie ist eine Rechtsform, die oft von kleineren Kanzleien oder Sozietäten genutzt wird, wo Mandate stark an einzelne Partner gebunden sind und die Tätigkeitsbereiche der Partner klar voneinander getrennt sind.

Diese Gesellschaftsform bietet eine Reihe von Vorteilen, die sie besonders attraktiv machen.

Vorteile der Partnerschaftsgesellschaft

Steuerliche und wirtschaftliche Vorteile:

  • Steuerliche Transparenz: Die Partnerschaftsgesellschaft ist steuerlich transparent, was bedeutet, dass die Einkünfte direkt den Gesellschaftern zugerechnet werden und keine Gewerbe- oder Körperschaftssteuer anfällt.
  • Keine IHK-Beitragspflicht: Partnerschaftsgesellschaften sind nicht beitragspflichtig bei der Industrie- und Handelskammer (IHK).
  • Keine Bilanzierungs- und Publizitätspflichten: Es bestehen keine Verpflichtungen zur Bilanzierung und Publikation von Jahresabschlüssen.
  • Kein Mindestkapital: Es gibt keine Anforderungen an ein Mindestkapital, was die Gründung erleichtert.
  • Vereinfachte Gründung und geringe Formpflichten: Die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft ist vergleichsweise einfach und erfordert wenige Formalitäten.

Die Partnerschaftsgesellschaft als Alternative für den Freiberufler

Nachteile der Partnerschaftsgesellschaft

Beschränkungen und Haftung:

  • Gesellschafter können nur natürliche Personen sein: Nur natürliche Personen können Gesellschafter einer Partnerschaftsgesellschaft sein.
  • Eingeschränkte Haftungsbegrenzung: Die Haftung der Partner ist nur eingeschränkt begrenzt, was ein Nachteil im Vergleich zu anderen Gesellschaftsformen darstellen kann.

Zielsetzung des Gesetzgebers

Der Gesetzgeber führte die Partnerschaftsgesellschaft ein, um eine Lücke zwischen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und der Kapitalgesellschaft zu schließen.

Trotz ihrer Vorteile, insbesondere in Bezug auf Haftung und Registerpublizität, bleibt die GbR unter Freiberuflern populär.

Die Partnerschaftsgesellschaft bietet jedoch im Haftungskontext klare Vorteile und die Praxis zeigt eine zunehmende Akzeptanz dieser Gesellschaftsform, was durch steigende Eintragungszahlen im Partnerschaftsregister belegt wird.

Gesetzliche Grundlagen und Änderungen durch das MoPeG

Die rechtliche Grundlage für die Partnerschaftsgesellschaft bildet das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG), das nur elf Paragraphen umfasst.

Es verweist teilweise auf die Regelungen zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§§ 705 ff. BGB) und das Handelsgesetzbuch (HGB) zur OHG.

Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG), welches am 1. Januar 2024 in Kraft tritt, ermöglicht freien Berufen die Nutzung der Rechtsformen der OHG oder KG. Um die Partnerschaftsgesellschaft weiterhin attraktiv zu halten, sieht das MoPeG verschiedene Anpassungen vor:

  • Liberalisierung des Firmenrechts: Soll die Attraktivität der Partnerschaftsgesellschaft erhöhen.
  • Wegfall der Schriftform beim Partnerschaftsvertrag: Vereinfacht die Gründung und Verwaltung der Gesellschaft.

Trotz dieser Modernisierungen bleibt die Haftungsfrage für Altverbindlichkeiten beim Übergang von der Partnerschaftsgesellschaft in die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) ungelöst, was weiterhin eine Privilegierung der Gläubiger darstellt.

Die Partnerschaftsgesellschaft als Alternative für den Freiberufler

Gründung und Anforderungen an die Partnerschaftsgesellschaft

Eine Partnerschaftsgesellschaft ist eine Berufsausübungsgesellschaft, die mindestens zwei natürliche Personen erfordert, die einen freien Beruf ausüben.

§ 1 Abs. 2 PartGG enthält eine Definition und eine beispielhafte Aufzählung freier Berufe, die der Definition in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ähnelt.

Die Partnerschaftsgesellschaft ist rechtsfähig und unterliegt spezifischen beruflichen Zulassungs- und Ausübungsregelungen. Interprofessionelle und multidisziplinäre Zusammenschlüsse sind ebenfalls möglich, was die Flexibilität dieser Rechtsform weiter erhöht.

Fazit

Die Partnerschaftsgesellschaft bietet Freiberuflern eine attraktive Gesellschaftsform mit zahlreichen Vorteilen wie steuerlicher Transparenz, vereinfachten Gründungsmöglichkeiten und geringer Formpflicht.

Trotz einiger Nachteile, wie die Begrenzung auf natürliche Personen als Gesellschafter und die eingeschränkte Haftungsbegrenzung, stellt sie eine sinnvolle Alternative zur GbR dar.

Mit den anstehenden Änderungen durch das MoPeG wird diese Gesellschaftsform weiter gestärkt, insbesondere durch die Liberalisierung des Firmenrechts und den Wegfall der Schriftformpflicht für Partnerschaftsverträge.

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