Die Partnerschaftsgesellschaft als Alternative für den Freiberufler
Von RA und Notar Krau
Die Partnerschaftsgesellschaft ist eine spezielle Form der Personengesellschaft, die sich besonders für Freiberufler eignet.
Sie ist eine Rechtsform, die oft von kleineren Kanzleien oder Sozietäten genutzt wird, wo Mandate stark an einzelne Partner gebunden sind und die Tätigkeitsbereiche der Partner klar voneinander getrennt sind.
Diese Gesellschaftsform bietet eine Reihe von Vorteilen, die sie besonders attraktiv machen.
Der Gesetzgeber führte die Partnerschaftsgesellschaft ein, um eine Lücke zwischen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und der Kapitalgesellschaft zu schließen.
Trotz ihrer Vorteile, insbesondere in Bezug auf Haftung und Registerpublizität, bleibt die GbR unter Freiberuflern populär.
Die Partnerschaftsgesellschaft bietet jedoch im Haftungskontext klare Vorteile und die Praxis zeigt eine zunehmende Akzeptanz dieser Gesellschaftsform, was durch steigende Eintragungszahlen im Partnerschaftsregister belegt wird.
Die rechtliche Grundlage für die Partnerschaftsgesellschaft bildet das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG), das nur elf Paragraphen umfasst.
Es verweist teilweise auf die Regelungen zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§§ 705 ff. BGB) und das Handelsgesetzbuch (HGB) zur OHG.
Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG), welches am 1. Januar 2024 in Kraft tritt, ermöglicht freien Berufen die Nutzung der Rechtsformen der OHG oder KG. Um die Partnerschaftsgesellschaft weiterhin attraktiv zu halten, sieht das MoPeG verschiedene Anpassungen vor:
Trotz dieser Modernisierungen bleibt die Haftungsfrage für Altverbindlichkeiten beim Übergang von der Partnerschaftsgesellschaft in die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) ungelöst, was weiterhin eine Privilegierung der Gläubiger darstellt.
Eine Partnerschaftsgesellschaft ist eine Berufsausübungsgesellschaft, die mindestens zwei natürliche Personen erfordert, die einen freien Beruf ausüben.
§ 1 Abs. 2 PartGG enthält eine Definition und eine beispielhafte Aufzählung freier Berufe, die der Definition in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ähnelt.
Die Partnerschaftsgesellschaft ist rechtsfähig und unterliegt spezifischen beruflichen Zulassungs- und Ausübungsregelungen. Interprofessionelle und multidisziplinäre Zusammenschlüsse sind ebenfalls möglich, was die Flexibilität dieser Rechtsform weiter erhöht.
Die Partnerschaftsgesellschaft bietet Freiberuflern eine attraktive Gesellschaftsform mit zahlreichen Vorteilen wie steuerlicher Transparenz, vereinfachten Gründungsmöglichkeiten und geringer Formpflicht.
Trotz einiger Nachteile, wie die Begrenzung auf natürliche Personen als Gesellschafter und die eingeschränkte Haftungsbegrenzung, stellt sie eine sinnvolle Alternative zur GbR dar.
Mit den anstehenden Änderungen durch das MoPeG wird diese Gesellschaftsform weiter gestärkt, insbesondere durch die Liberalisierung des Firmenrechts und den Wegfall der Schriftformpflicht für Partnerschaftsverträge.