Was sind die Voraussetzungen einer betriebsbedingten Kündigung?
Von RA und Notar Krau
Für eine betriebsbedingte Kündigung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Es muss eine unternehmerische Entscheidung vorliegen, die zum dauerhaften Wegfall des Arbeitsplatzes führt
Die dieser unternehmerischen Entscheidung zugrunde gelegten Tatsachen müssen tatsächlich gegeben sein
Die Entscheidung darf nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen und nicht missbräuchlich sein
Der Arbeitsplatz muss tatsächlich wegfallen
Die unternehmerische Entscheidung muss für den Wegfall des Arbeitsplatzes kausal geworden sein
Die Prognose muss ergeben, dass der Arbeitsplatz spätestens mit Ablauf der Kündigungsfrist wegfällt
Mildere Mittel dürfen dem Arbeitgeber zur Umsetzung seines unternehmerischen Konzeptes nicht zur Verfügung gestanden haben
Der Arbeitnehmer muss bei der Auswahl der zu kündigenden Arbeitnehmer soziale Gesichtspunkte ausreichend berücksichtigt haben
Zusätzlich muss der Arbeitgeber nachweisen, dass für den oder die Arbeitnehmer zukünftig von einem verringerten Beschäftigungsbedarf auszugehen ist und dass keine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit im Betrieb besteht
Bei einer Kündigung, die im Rahmen eines Interessenausgleichs mit Namensliste erfolgt, wird vermutet, dass die Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist
Der Arbeitnehmer muss dann im Bestreitensfall beweisen, dass weiterhin eine Beschäftigungsmöglichkeit für ihn besteht