Ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber in der Probezeit möglich?
Ja, eine Kündigung durch den Arbeitgeber in der Probezeit ist möglich.
Nach § 622 Absatz 3 BGB kann die Kündigungsfrist während einer vereinbarten Probezeit auf zwei Wochen verkürzt werden.
Die Vereinbarung einer Probezeit und die verkürzte Kündigungsfrist müssen jedoch ausdrücklich im Arbeitsvertrag festgehalten werden.
Die Probezeit muss zudem in einem angemessenen Verhältnis zur Gesamtdauer des Arbeitsvertrags stehen, insbesondere bei befristeten Arbeitsverhältnissen
Während der Wartezeit des § 1 Absatz 1 KSchG gilt der Grundsatz der Kündigungsfreiheit, und der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer in der Regel noch am letzten Tag der Wartefrist ordentlich kündigen
Eine Kündigung innerhalb der Probezeit ist auch dann möglich, wenn keine objektiven Gründe für die Kündigung vorliegen
Von RA und Notar Krau