Hafte ich wenn mein Hund einen Passanten beißt?
RA und Notar Krau
Ja, in der Regel haften Sie als Hundebesitzer, wenn Ihr Hund einen Passanten beißt.
Die Haftung für Schäden, die durch Haustiere verursacht werden, ist im deutschen Recht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, genauer gesagt in § 833 BGB (“Haftung des Tierhalters”).
Nach § 833 BGB haften Tierhalter grundsätzlich für Schäden, die ihr Tier verursacht, unabhängig davon, ob sie ein Verschulden trifft oder nicht.
Das bedeutet, dass Sie für die medizinischen Kosten, den Verdienstausfall und andere Schäden, die dem gebissenen Passanten entstanden sind, aufkommen müssen.
Hafte ich wenn mein Hund einen Passanten beißt?
Es gibt jedoch auch Ausnahmen und Einschränkungen:
Es empfiehlt sich, im konkreten Fall rechtlichen Rat einzuholen, um die spezifischen Umstände und die Haftung im Detail zu klären.