Hafte ich wenn mein Hund einen Passanten beißt?

Juli 30, 2024

Hafte ich wenn mein Hund einen Passanten beißt?

RA und Notar Krau

Ja, in der Regel haften Sie als Hundebesitzer, wenn Ihr Hund einen Passanten beißt.

Die Haftung für Schäden, die durch Haustiere verursacht werden, ist im deutschen Recht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, genauer gesagt in § 833 BGB (“Haftung des Tierhalters”).

Nach § 833 BGB haften Tierhalter grundsätzlich für Schäden, die ihr Tier verursacht, unabhängig davon, ob sie ein Verschulden trifft oder nicht.

Das bedeutet, dass Sie für die medizinischen Kosten, den Verdienstausfall und andere Schäden, die dem gebissenen Passanten entstanden sind, aufkommen müssen.

Hafte ich wenn mein Hund einen Passanten beißt?

Es gibt jedoch auch Ausnahmen und Einschränkungen:

  1. Gefährdungshaftung: Die Haftung tritt ein, wenn das Tier eine typische tierische Gefahr verwirklicht, z.B. durch Beißen.
  2. Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Geschädigten: Wenn der Passant absichtlich oder grob fahrlässig die Situation herbeigeführt hat, kann die Haftung des Tierhalters reduziert oder ausgeschlossen sein.
  3. Tierhalterhaftpflichtversicherung: Viele Hundebesitzer schließen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ab, die in solchen Fällen die Kosten übernimmt. Es ist ratsam, eine solche Versicherung zu haben, um sich vor den finanziellen Folgen zu schützen.

Es empfiehlt sich, im konkreten Fall rechtlichen Rat einzuholen, um die spezifischen Umstände und die Haftung im Detail zu klären.

Schlagworte

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Letzten Beiträge