Voraussetzungen der Vollstreckung des Auskunftsanspruchs gegen den Erben – Brandenburgisches OLG Beschluss vom 07. Januar 2004 – 8 W 207/03
RA und Notar Krau
1.
Bei der Vollstreckung eines Auskunftstitels gegen den Erben braucht dem Antrag auf Festsetzung eines Zwangsmittels nach § 888 ZPO grundsätzlich eine Fristsetzung nicht vorauszugehen.
Der Schuldner hat vielmehr vom Eintritt der Vollstreckbarkeit an von sich aus die ihm auferlegte Verpflichtung zu erfüllen.
2.
Geht die Verurteilung des Erben zur Auskunftspflicht dahin, dass der pflichtteilsberechtigte Gläubiger bei der Aufnahme des von dem Erben zu erteilenden Nachlassverzeichnisses hinzugezogen wird, so muss der Erbe dem Pflichtteilsberechtigten hierfür mehrere Terminvorschläge unterbreiten.
Der Verpflichtung des Erben zur Auskunftserteilung wird nicht durch nur einen Terminvorschlag genüge getan.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.