Abfindungszahlung im Scheidungsfall keine freigebige Zuwendung – BFH II R 40/19
vorgehend FG München, 02. Mai 2018, Az: 4 K 3181/16
Kernaussage:
Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied, dass eine Abfindungszahlung im Scheidungsfall, die im Rahmen eines Ehevertrags vor der Eheschließung vereinbart wurde
und erst bei Eintritt der Scheidung fällig wird (sog. „Bedarfsabfindung“), keine schenkungsteuerpflichtige freigebige Zuwendung darstellt.
Sachverhalt:
Die Klägerin schloss vor ihrer Eheschließung einen Ehevertrag mit ihrem damaligen Ehemann.
Dieser Vertrag sah unter anderem eine Zahlung an die Klägerin im Falle einer Scheidung vor.
Die Ehe wurde später geschieden und die Zahlung geleistet.
Das Finanzamt betrachtete diese Zahlung als freigebige Zuwendung und erließ einen Schenkungsteuerbescheid.
Die Klägerin legte erfolglos Einspruch ein und klagte vor dem Finanzgericht, welches die Klage ebenfalls abwies.
Entscheidungsgründe:
Ergebnis:
Der BFH hob das Urteil des Finanzgerichts, die Einspruchsentscheidung und den Schenkungsteuerbescheid auf.
Die Zahlung der Bedarfsabfindung an die Klägerin wurde als nicht steuerbar angesehen.
Fazit:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.