BGH IV ZR 189/20
Urteil vom 01.12.2021
Abgabe eidesstattliche Versicherung durch Erben – auch beim notariellen Nachlassverzeichnis –
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Erben auch dann eine eidesstattliche Versicherung
über die Richtigkeit und Vollständigkeit eines Nachlassverzeichnisses abgeben müssen, wenn dieses von einem Notar erstellt wurde.
Dies gilt uneingeschränkt für alle Angaben im Verzeichnis.
Hält der Erbe das notarielle Verzeichnis für fehlerhaft, muss er dies dem Pflichtteilsberechtigten mitteilen und die Versicherung entsprechend anpassen.
Hintergrund:
Ein Pflichtteilsberechtigter hat gegenüber dem Erben einen Anspruch auf Auskunft über den Nachlass.
Diese Auskunft kann in Form eines privaten oder notariellen Nachlassverzeichnisses erfolgen.
Besteht Grund zur Annahme, dass das Verzeichnis nicht sorgfältig erstellt wurde, kann der Pflichtteilsberechtigte vom Erben zusätzlich eine eidesstattliche Versicherung verlangen.
Sachverhalt:
Im vorliegenden Fall stritten die Parteien über die Verpflichtung des Erben zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung.
Der Erbe hatte dem Pflichtteilsberechtigten zunächst ein privates Nachlassverzeichnis vorgelegt, das sich als unvollständig erwies.
Später legte er ein notarielles Nachlassverzeichnis vor.
Der Pflichtteilsberechtigte verlangte die eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit des notariellen Verzeichnisses.
Entscheidung des BGH:
Der BGH entschied, dass der Erbe auch bei Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verpflichtet ist.
Dies begründete er wie folgt:
Konsequenzen:
Fazit:
Das Urteil des BGH stellt klar, dass Erben auch bei Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verpflichtet sind.
Dies stärkt die Rechte von Pflichtteilsberechtigten und erhöht die Sorgfaltspflicht von Erben bei der Erstellung von Nachlassverzeichnissen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.