Abgeltung von Überstunden

Die Abgeltung von Überstunden

Überstunden sind oft unvermeidlich, sei es für wichtige Projekte, Team-Meetings oder kurz vor dem Urlaub. Doch wie sieht es mit der Gehaltsauszahlung für diese zusätzliche Arbeit aus? Hier sind die Fristen, Pflichten und Vergütungen im Überblick:

1. Wie viele Überstunden sind denn überhaupt erlaubt?

Laut Arbeitszeitgesetz (ArbZG) beträgt die maximale tägliche Arbeitszeit acht Stunden (ohne Pausen). In Ausnahmefällen kann sie auf bis zu zehn Stunden erhöht werden, muss aber innerhalb eines sechsmonatigen Zeitraums ausgeglichen werden.

2. Muß ich tatsächlich Überstunden leisten?

Bei einer Sechs-Tage-Woche darf die Arbeitszeit pro Tag bei höchstens acht Stunden betragen. Somit ergibt sich eine höchstzulässige Wochenarbeitszeit von 48 Stunden. Auf bis zu zehn Stunden kann darf die Arbeitszeit erhöht werden, allerdings muss dann innerhalb eines sechsmonatigen Ausgleichszeitraums wieder zu einer Arbeitszeit von acht Stunden täglich zurückgekehrt werden. Wenn eine wirksame Anordnung vorliegt, muss der Arbeitnehmer dieser grundsätzlich Folge leisten. Ein Betriebsrat muss jedoch einer Überstundenregelung zustimmen. Bestimmte Personenkreise müssen keine Überstunden leisten.

3. Wie berechnet man die Vergütung für Überstunden?

Für Arbeitnehmer mit monatlichem Bruttogehalt gibt es eine Berechnungsformel, die den Stundenlohn und die zu vergütenden Überstunden bestimmt.

4. Wie werden Überstunden versteuert?

Überstunden unterliegen der regulären Einkommensbesteuerung. Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit können jedoch teilweise steuerfrei sein.

5. Wie werden Überstunden vergütet?

Die Entlohnung von Überstunden erfolgt gemäß Arbeits- oder Tarifvertrag.

6. Können Überstunden unter Umständen auch verfallen?

Überstunden können gemäß Arbeitsvertrag oder gesetzlicher Bestimmungen verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist ausgeglichen werden. Bitte achten Sie insbesondere auf Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag und im Tarifvertrag. Lassen Sie im Zweifel die Wirksamkeit dieser Ausschlußklauseln von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen. In der Praxis sind diese Klauseln – vor allem in Arbeitsverträgen – oftmals nicht mehr aktuell und somit unwirksam.

7. Können Überstunden auch noch nach einer Kündigung ausgezahlt werden?

Die Regelung zur Auszahlung oder Umwandlung von Überstunden nach einer Kündigung hängt vom Arbeitsvertrag ab. Eine Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist erforderlich, wenn keine vertragliche Regelung besteht. Eine solche Einigung ist jederzeit möglich und in Streitverfahren weithin üblich. Warnung: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sollten bei einem Vergleich in einem Kündigungsschutzverfahren darauf achten, dass wirklich alle offenen Fragen angesprochen und in den Vergleich einbezogen werden (Überstunden, Urlaub, Zeugnis, Dienstwagen, Dienstwohnung, Rückgabe von Arbeitsmaterialien)

8. Führung eines Überstundenkontos

Arbeitszeitkonten helfen Unternehmen, die Arbeitsstunden ihrer Mitarbeiter zu dokumentieren und Überstunden entsprechend auszugleichen oder auszuzahlen.

9. Als Arbeitnehmer selbst Mehrarbeit dokumentieren

Wenn der Arbeitgeber kein oder kein ausreichendes Konto für Überstunden führt, dann sollte der Arbeitnehmer seinerseits für die Erfassung der von ihm geleisteten Überstunden sorgen, um im Streitfall den ihm obliegenden Beweis führen zu können. Wichtig sind daher auch Zeugen und schriftliche Beweismittel.

Im Streitfalle sollten sowohl Arbeitsgeber als auch Arbeitnehmer frühzeitig fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen.

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