AG Düsseldorf 50 C 3305/11

August 19, 2017

AG Düsseldorf 50 C 3305/11 – Erben können nach Tod des Mieters vom Vermieter die Kaution des Erblassers zurückverlangen
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

im schriftlichen Verfahren gemäß § 128 Abs. 2 ZPO

mit einer Erklärungsfrist bis zum 28.07.2011

durch den Richter am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 1.854,91 Euro nebst Zinsen in Höhe von 1 Prozentpunkt für die Zeit vom 01.01. bis zum 28.02.2011 so-wie in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.04.2011 sowie 311,09 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunk-ten über dem Basiszinssatz seit dem 19.04.2011 zu zahlen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

AG Düsseldorf 50 C 3305/11

AG Düsseldorf 50 C 3305/11

AG Düsseldorf 50 C 3305/11

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Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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