Kernaussage:
Erben können nach dem Tod eines Mieters vom Vermieter die Kaution des Erblassers zurückverlangen.
Sachverhalt:
Die Kläger waren die Söhne und Erben eines verstorbenen Mieters.
Sie kündigten das Mietverhältnis mit der Beklagten fristlos und verlangten die Rückzahlung der Mietkaution sowie die Auszahlung eines Nebenkostenguthabens.
Die Beklagte verweigerte die Zahlungen und machte geltend, ihr stünden Schadensersatzansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Rückgabe der Wohnung zu.
Entscheidung:
Das Amtsgericht Düsseldorf entschied, dass die Kläger Anspruch auf Rückzahlung der Kaution und des Nebenkostenguthabens haben.
Begründung:
Konsequenzen:
Die Beklagte wurde verurteilt, die Kaution und das Nebenkostenguthaben nebst Zinsen an die Kläger zu zahlen.
Wichtige Hinweise:
Zusätzliche Informationen:
Schlüsselbegriffe:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.