AG Düsseldorf 50 C 3305/11

August 19, 2017

AG Düsseldorf 50 C 3305/11
Erben können nach Tod des Mieters vom Vermieter die Kaution des Erblassers zurückverlangen

RA und Notar Krau

Kernaussage:

Erben können nach dem Tod eines Mieters vom Vermieter die Kaution des Erblassers zurückverlangen.

Sachverhalt:

Die Kläger waren die Söhne und Erben eines verstorbenen Mieters.

Sie kündigten das Mietverhältnis mit der Beklagten fristlos und verlangten die Rückzahlung der Mietkaution sowie die Auszahlung eines Nebenkostenguthabens.

Die Beklagte verweigerte die Zahlungen und machte geltend, ihr stünden Schadensersatzansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Rückgabe der Wohnung zu.

Entscheidung:

AG Düsseldorf 50 C 3305/11

Das Amtsgericht Düsseldorf entschied, dass die Kläger Anspruch auf Rückzahlung der Kaution und des Nebenkostenguthabens haben.

Begründung:

  • Aktivlegitimation: Die Kläger sind als Erben des Mieters aktivlegitimiert. Sie können die aus dem Mietverhältnis resultierenden Ansprüche geltend machen.
  • Kautionsrückzahlungsanspruch: Der Kautionsrückzahlungsanspruch ist nach dem Tod der Mieterin auf den Ehemann übergegangen, der das Mietverhältnis fortgesetzt hat. Nach dessen Tod ging der Anspruch auf die Kläger als Erben über.
  • Nebenkostenguthaben: Der Anspruch auf Auszahlung des Nebenkostenguthabens steht den Klägern ebenfalls zu.
  • Schadensersatzansprüche der Beklagten: Der Beklagten stehen keine Schadensersatzansprüche zu. Sie hat nicht hinreichend dargelegt, dass die Wohnung über den vertragsgemäßen Gebrauch hinaus beschädigt wurde.
  • Zinsen: Die Kläger haben Anspruch auf Zinsen auf die Kaution und das Nebenkostenguthaben.

Konsequenzen:

Die Beklagte wurde verurteilt, die Kaution und das Nebenkostenguthaben nebst Zinsen an die Kläger zu zahlen.

Wichtige Hinweise:

  • Diese Zusammenfassung dient nur der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
  • Die Rechtslage kann sich durch neue Gesetze oder Gerichtsentscheidungen ändern.

AG Düsseldorf 50 C 3305/11

Zusätzliche Informationen:

  • Das Urteil verdeutlicht die Rechte von Erben in Bezug auf Mietverhältnisse des Erblassers.
  • Die Beklagte konnte ihre Schadensersatzansprüche nicht durchsetzen, da sie die behaupteten Schäden nicht ausreichend belegt hat.
  • Die Kläger konnten ihre Ansprüche erfolgreich geltend machen, da sie ihre Erbenstellung nachweisen konnten.

Schlüsselbegriffe:

  • Mietrecht
  • Erbrecht
  • Kaution
  • Nebenkosten
  • Schadensersatz
  • Aktivlegitimation

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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