Amtliche Vermittlung von Nachlass
auseinander
setzungen durch den Notar

Amtliche Vermittlung von Nachlassauseinander
setzungen durch den Notar

Die Einschaltung des Notars als unabhängiger Schlichter bei der Vermittlung von Nachlassauseinandersetzungen ist eine zeit- und geldsparende Möglichkeit für die Beilegung von Streitigkeiten unter den Erben.

Da der Notar das Ergebnis der Auseinandersetzung beurkundet, ist dies die rechtssicherste Lösung.

Wenn ein Mensch stirbt, entsteht oft Unstimmigkeit über das Erbe, sei es durch Testament oder gesetzliche Erbfolge.

In solchen Fällen kann eine Vermittlung durch einen neutralen Notar helfen, die Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen und die Angelegenheit im Sinne aller Beteiligten zu klären.

So kann ein langwieriger und teurer Streit vor den Gerichten vermieden werden. Die Nachlassauseinandersetzung, die die Verteilung des Erbes betrifft, erfordert oft eine neutrale Person, um eine Einigung zu erzielen.

Der Notar übernimmt diese Rolle und stellt sicher, dass der letzte Wille des Verstorbenen respektiert wird. Die notarielle Vermittlung bietet den Vorteil, dass sie kostengünstiger und zeitlich effizienter ist als gerichtliche Verfahren.

Der Ablauf einer notariellen Vermittlung gemäß § 363 FamFG ermöglicht es jedem Erbberechtigten, einen Notar zu beauftragen, der als neutraler Vermittler agiert.

Der Notar leitet Verhandlungen zwischen den Erben, ohne jedoch verbindliche Entscheidungen zu treffen.

Voraussetzung ist jedoch, dass alle Erben bereit sind, sich an dem Verfahren zu beteiligen. Kommt eine Einigung zustande, wird diese vom Notar beurkundet und die Nachlassauseinandersetzung gilt als abgeschlossen.

Die Kosten für die notarielle Vermittlung richten sich nach dem Geschäftswert der Erbangelegenheit und werden unabhängig vom Erfolg der Vermittlung erhoben.

Trotzdem ist die notarielle Vermittlung eine effektive Methode, um Erbstreitigkeiten beizulegen und eine gerechte Verteilung des Erbes zu gewährleisten.

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