BGH IV ZR 74/20
Anspruch auf Wertersatz aus einem Vermächtnis
Das Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg, das die Berufung des Beklagten gegen eine Klage auf Wertersatz aus einem Vermächtnis abwies,
wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben und an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Die Klägerinnen, Schwestern des Beklagten, beanspruchten den Wert des Grundstücks gemäß einem Testament, das ihren Eltern gehörte.
Der Beklagte hatte das Grundstück verkauft, was die Übertragung des Vermächtnisses unmöglich machte. Die Klägerinnen forderten daher Wertersatz in Höhe des Grundstückswerts.
Das Berufungsgericht entschied zugunsten der Klägerinnen, wies jedoch das Vorbringen des Beklagten über eine angebliche Abfindungsvereinbarung zurück,
was dessen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzte.
Das Gericht muss nun erneut über die Zulassung dieses Vorbringens entscheiden.
Der genaue Wertersatz wird erst nach dieser Entscheidung festgelegt.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Sachverhalt
III. Rechtliche Grundlagen
IV. Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg
V. Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH)
VI. Gründe für die Aufhebung und Zurückverweisung
VII. Wichtige rechtliche Aspekte der Entscheidung
VIII. Zusammenfassung der Vorinstanzen
IX. Schlussfolgerungen und Ausblick
Tenor
Auf die Beschwerde des Beklagten wird die Revision gegen das Urteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 4. März 2020 zugelassen.
Das vorbezeichnete Urteil wird gemäß § 544 Abs. 9 ZPO aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung,
auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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