OLG Düsseldorf 3 Wx 132/20
Anwachsung statt Übergang auf Abkömmlinge des vorverstorbenen testamentarischen Miterben
Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hat in dem Fall 3 Wx 132/20 über die Frage der Erbfolge entschieden,
speziell bezüglich einer Situation, in der ein testamentarisch bestimmter Miterbe vorverstorben ist.
Die Erblasserin hatte in ihrem Testament von 1997 ihre Nichte und ihren Neffen als Miterben eingesetzt.
Der Neffe verstarb vor der Erblasserin, und seine Tochter, die Beteiligte zu 2., beanspruchte einen Anteil am Erbe ihres Vaters.
Die Nichte der Erblasserin, die Beteiligte zu 1., beanspruchte hingegen das gesamte Erbe.
Das OLG Düsseldorf wies das Rechtsmittel der Beteiligten zu 2. zurück und bestätigte die Alleinerbfolge der Beteiligten zu 1.
Die Richter argumentierten, dass aus dem Testament der Erblasserin nicht eindeutig hervorging, dass die Kinder des verstorbenen Neffen als Erben eingesetzt werden sollten.
Sie betrachteten die Erblasserin als beabsichtigende Alleinerbin der Beteiligten zu 1.
Die Anwachsung der Erbteile des Neffen auf die Nichte wurde daher bestätigt.
Das Gericht betonte, dass es keine Anhaltspunkte dafür gab, dass die Erblasserin beabsichtigte, die Kinder ihres Neffen als Ersatzerben einzusetzen.
Die Wahl der Nichte und des Neffen als Miterben deutete nicht darauf hin, dass sie die Kinder des Neffen als erste ihres Stammes betrachtete.
Das Gericht stellte fest, dass die Erblasserin auch keine persönliche Bevorzugung zwischen den beiden Miterben zeigte.
Das Testament legte nahe, dass die Erblasserin im Falle des Ausfalls eines Miterben die Anwachsung auf den verbleibenden Miterben wünschte.
Das Gericht hielt fest, dass das Rechtsmittel der Beteiligten zu 2. unbegründet war und die Kosten des Beschwerdeverfahrens der Beteiligten zu 2. auferlegt werden sollten.
Es gab keine Grundlage für die Zulassung einer weiteren Rechtsbeschwerde.
Die Wertfestsetzung des Nachlasses beruhte auf dem wirtschaftlichen Interesse der Beteiligten zu 2. an einer Beteiligung am Nachlass ihres Vaters.
Inhaltsverzeichnis:
I. Zusammenfassung
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.