Auskunftsanspruch aus Pflichtteilsrecht – notarielles Nachlassverzeichnis – OLG Hamm 10 U 90/20

September 8, 2021

Auskunftsanspruch aus Pflichtteilsrecht – notarielles Nachlassverzeichnis – OLG Hamm 10 U 90/20

Zusammenfassung RA und Notar Krau:

Das Oberlandesgericht Hamm hat im Fall OLG Hamm 10 U 90/20 über die Erfüllung eines Auskunftsanspruches aus dem Pflichtteilsrecht durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses entschieden.

Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen ein Urteil des Landgerichts, mit dem die beklagte Erbin zur Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses verurteilt wurde,

einstimmig zurückzuweisen, da die Berufung offensichtlich keine Erfolgsaussichten bietet und keine grundsätzliche Bedeutung hat.

Das angefochtene Urteil des Landgerichts Bielefeld wurde bestätigt.

Der Notar, der das Nachlassverzeichnis erstellt hat, ist verpflichtet, den Bestand des Nachlasses eigenständig zu ermitteln und zu bestätigen.

Dies beinhaltet nicht nur die Angaben des Auskunftspflichtigen, sondern erfordert auch eigene Nachforschungen.

Ein notarielles Nachlassverzeichnis kann nicht einfach berichtigt oder ergänzt werden, es sei denn, es fehlen wesentliche Angaben oder der Notar hat sich nicht ausreichend informiert.

Auskunftsanspruch aus Pflichtteilsrecht – notarielles Nachlassverzeichnis – OLG Hamm 10 U 90/20

Im vorliegenden Fall wurde festgestellt, dass das notarielle Nachlassverzeichnis unzureichend war, da es Angaben über Schenkungen und den fiktiven Nachlass nicht ausreichend darstellte.

Der Notar hatte zunächst geplant, weitere Ermittlungen durchzuführen, jedoch davon abgesehen, als die Beklagte sich weigerte, die Kosten zu tragen.

Dies wurde als unzulässig erachtet.

Es wurde betont, dass auch sogenannte „Anstandsschenkungen“ offen gelegt werden müssen, unabhängig von ihrer Pflichtteilsrelevanz.

Die Beklagte wurde aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen zu den rechtlichen Hinweisen Stellung zu nehmen und eine mögliche Rücknahme der Berufung zu prüfen.

Letztendlich wurde die Berufung aufgrund des Hinweises des OLG von der Beklagten zurückgenommen.

Inhaltsverzeichnis

Auskunftsanspruch aus Pflichtteilsrecht – notarielles Nachlassverzeichnis – OLG Hamm 10 U 90/20

I. Einführung

  • Hintergrund des Falls OLG Hamm 10 U 90/20
  • Zielsetzung der Entscheidung des Oberlandesgerichts

II. Zusammenfassung der Entscheidung

  • Absicht des Gerichts, die Berufung zurückzuweisen
  • Bestätigung des Urteils des Landgerichts Bielefeld
  • Verpflichtung des Notars zur eigenständigen Ermittlung des Nachlassbestands
  • Unzureichendes notarielles Nachlassverzeichnis und die Konsequenzen
  • Zurücknahme der Berufung durch die Beklagte

III. Gründe für die Entscheidung

  1. Bewertung der Berufung durch das Gericht
  2. Notwendigkeit einer umfassenden Ermittlung des Nachlassbestands durch den Notar
  3. Anforderungen an ein vollständiges notarielles Nachlassverzeichnis
  4. Relevanz von „Anstandsschenkungen“ und ihre Offenlegungspflicht
  5. Möglichkeit zur Stellungnahme der Beklagten und Rücknahme der Berufung

IV. Schlussfolgerung und rechtliche Hinweise

  • Bedeutung der Entscheidung für ähnliche Fälle
  • Klärung rechtlicher Fragen im Zusammenhang mit Pflichtteilsrecht und Nachlassverzeichnissen

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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