Auslegung bei aufeinanderfolgenden Testamente ohne ausdrücklichen Widerruf des früheren – Saarländisches OLG 5 W 30/20
Der Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 07.09.2020 (Az. 5 W 30/20) befasst sich mit der Auslegung letztwilliger Verfügungen,
wenn zwei aufeinanderfolgende Testamente vorliegen und das spätere keinen ausdrücklichen Widerruf des früheren enthält.
Der Fall:
Die Erblasserin hatte zunächst ein notarielles Testament errichtet, in dem sie ihren Lebensgefährten als Alleinerben einsetzte.
Einige Monate später verfasste sie ein handschriftliches Testament, in dem sie verschiedenen Personen einzelne Gegenstände vermachte.
Der Freund der Erblasserin beantragte einen Erbschein als Alleinerbe basierend auf dem handschriftlichen Testament.
Er argumentierte, dass die Erblasserin ihm durch die Zuwendung von Bargeld und Schmuck zum Alleinerben bestimmt habe.
Der Lebensgefährte der Erblasserin widersprach dem Erbscheinsantrag und beantragte seinerseits einen Erbschein als Alleinerbe basierend auf dem notariellen Testament.
Die Entscheidung:
Das OLG Saarbrücken entschied, dass der Lebensgefährte der Erblasserin Alleinerbe ist. Das handschriftliche Testament enthielt lediglich Vermächtnisse und keine Erbeinsetzung.
Begründung:
Fazit:
Der Beschluss verdeutlicht, dass bei der Auslegung aufeinanderfolgender Testamente der wirkliche Wille des Erblassers zu erforschen ist. Im Zweifel wird davon ausgegangen, dass ein späteres Testament ein früheres Testament nicht widerruft, sondern ergänzt.
Zusätzliche Hinweise:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.