Auslegung einer Erklärung als Schubladenvollmacht – OLG Karlsruhe 19 W 29/23 (Wx)
Der Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 29.09.2023 befasst sich mit der Auslegung einer sogenannten „Schubladenvollmacht“ im Zusammenhang mit der Löschung einer Erwerbsvormerkung im Grundbuch.
Sachverhalt:
Ein Käufer (S.) schloss mit einem Bauträger (G. GmbH & Co. KG) einen Bauträgervertrag über den Kauf eines Grundstücks.
Zur Sicherung des Eigentumsanspruchs des Käufers wurde eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen.
Der Käufer erteilte dem Bauträger gleichzeitig eine Vollmacht („Schubladenvollmacht“), die Löschung der Vormerkung zu beantragen,
falls der Käufer in Zahlungsverzug gerät und der Bauträger vom Vertrag zurücktritt.
Der Bauträger trat später vom Vertrag zurück und beantragte aufgrund der Vollmacht die Löschung der Vormerkung.
Das Grundbuchamt wies den Antrag zurück, da die Voraussetzungen für die Ausübung der Vollmacht nicht im Grundbuchverfahren nachgewiesen wurden.
Entscheidung des OLG:
Das OLG hob die Entscheidung des Grundbuchamts auf und wies dieses an, die Löschung der Vormerkung zu vollziehen.
Begründung:
Das OLG stellte fest, dass die im Vertrag genannten Voraussetzungen für die Ausübung der Vollmacht (Zahlungsverzug, Rücktritt) keine Bedingungen im Sinne einer aufschiebenden Bedingung darstellen,
sondern lediglich eine Ausübungsbeschränkung im Innenverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer.
Wesentliche Punkte der Begründung:
Fazit:
Der Beschluss des OLG Karlsruhe verdeutlicht die Bedeutung der „Schubladenvollmacht“ im Bauträgerrecht.
Sie ermöglicht dem Verkäufer eine effiziente Löschung der Vormerkung nach einem Rücktritt vom Kaufvertrag.
Die Entscheidung zeigt auch, dass die Auslegung von Vollmachten im Grundbuchverfahren anhand der Interessenlage der Parteien und des Zwecks der Vollmacht zu erfolgen hat.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.