Bedarf ein Ehevertrag der notariellen Beurkundung?
RA und Notar Krau
Ja, ein Ehevertrag bedarf der notariellen Beurkundung.
In Deutschland ist dies gesetzlich vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass beide Ehepartner umfassend über die rechtlichen Folgen des Vertrags aufgeklärt werden und dass der Vertrag rechtlich bindend ist.
Der Notar stellt sicher, dass die Vertragsparteien den Inhalt und die Konsequenzen des Ehevertrags vollständig verstehen, und dokumentiert dies durch die notarielle Beurkundung.
Ohne diese notarielle Beurkundung ist der Ehevertrag nicht rechtsgültig.