Bayerisches Oberstes Landesgericht 1Z BR 40/00

November 29, 2020

Berliner Testament Verfasser unterschreibt alleine – Bayerisches Oberstes Landesgericht 1Z BR 40/00

Zusammenfassung RA und Notar Krau

Ein Berliner Testament, das nur von einem Ehegatten unterschrieben wurde, ist lediglich ein unwirksamer Entwurf, wenn davon auszugehen ist, dass der Erblasser eine Schlusserbeneinsetzung wollte.

Der 1994 verstorbene Erblasser hinterließ ein handschriftliches Testament, das er mit „Unser Testament“ betitelte und am 30. Mai 1988 allein unterschrieb.

Das Testament bestimmte die gegenseitige Alleinerbeinsetzung und die Kinder als Erben nach dem Tod des Letztlebenden.

Die Ehefrau unterzeichnete das Testament jedoch nicht.

Das Nachlassgericht erkannte die Ehefrau zunächst als Alleinerbin an.

Eine Tochter regte jedoch später die Einziehung des Erbscheins an mit der Begründung, das Testament sei nur ein Entwurf.

Das Nachlassgericht zog den Erbschein ein, was das Landgericht bestätigte.

Berliner Testament Verfasser unterschreibt alleine – Bayerisches Oberstes Landesgericht 1Z BR 40/00

Die Ehefrau legte daraufhin weitere Beschwerde ein, die ebenfalls abgewiesen wurde.

Das Bayerische Oberste Landesgericht entschied, dass das Testament aufgrund der fehlenden Unterschrift der Ehefrau kein gültiges gemeinschaftliches Testament sei.

Es könne auch nicht als Einzeltestament gewertet werden, da der Erblasser eine gegenseitige Alleinerbeinsetzung und eine Schlusserbfolge wünschte, die nur gemeinschaftlich getroffen werden kann.

Daher wurde die Einziehung des Erbscheins bestätigt.

Die Ehefrau muss die Kosten des Verfahrens tragen, und der Geschäftswert wurde auf 165.000 DM festgesetzt.

Inhaltsverzeichnis

  1. Einleitung
    • Kurze Erklärung des Berliner Testaments und der Bedeutung der Unterschrift
    • Verkündungsdatum und beteiligte Richter
  2. Sachverhalt
    • Darstellung des Erblassers und seiner Familie
    • Beschreibung des Nachlasses und des Testaments
    • Unterschriftssituation und Erbscheinausstellung
  3. Verfahrensverlauf
    • Antrag auf Einziehung des Erbscheins
    • Entscheidungen des Nachlassgerichts und Landgerichts
    • Weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1
  4. Rechtliche Erwägungen
    • Zulässigkeit der weiteren Beschwerde
    • Unwirksamkeit des gemeinschaftlichen Testaments aufgrund fehlender Unterschrift
    • Prüfung der Möglichkeit eines Einzeltestaments
  5. Auslegung und Schlussfolgerungen
    • Auslegung des Testamentsinhalts und des Erblasserwillens
    • Wechselbezüglichkeit der Verfügungen und deren rechtliche Folgen
    • Schlussfolgerungen zur Einziehung des Erbscheins
  6. Kostenentscheidung
    • Anordnung der Kostenerstattung
    • Festsetzung des Geschäftswerts
  7. Schlussbemerkungen
    • Zusammenfassung der Entscheidungsgründe
    • Bedeutung des Beschlusses für zukünftige Fälle
RA und Notar Krau

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