Beschwerde gegen Zurückweisung Antrag auf Eintragung von Auflassungsvormerkungen – OLG München 33 W 92/21
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts München, Aktenzeichen 33 W 92/21, betrifft eine Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Eintragung von Auflassungsvormerkungen im Grundbuch.
Die Beschwerde wurde zurückgewiesen, da der Anspruch der Antragsteller als verjährt angesehen wurde.
Das Testament der Erblasser sah vor, dass ihre Enkelkinder bestimmte Eigentumswohnungen erben sollten.
Da die Erblasser bereits verstorben waren und die Eigentumsübertragung nicht erfolgt war, erhoben die Enkelkinder Ansprüche auf Eintragung von Vormerkungen.
Das Gericht entschied jedoch, dass der Anspruch verjährt sei und wies die Beschwerde zurück.
Außerdem wurde der Streitwert des Verfahrens auf 215.000 € festgesetzt, was von den Antragstellern beanstandet wurde, jedoch vom Gericht bestätigt wurde.
Die Entscheidung ist endgültig, da der Rechtsbeschwerdeweg nicht eröffnet ist.
I.
Beschwerde gegen Zurückweisung des Antrags auf Eintragung von Auflassungsvormerkungen – OLG München 33 W 92/21
A. Sachverhalt
B. Rechtsgrundsätze zur Verjährung des Vermächtnisanspruchs
C. Beurteilung der Verjährungsfrage
D. Entscheidung des Gerichts
II. Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung
A. Festsetzung des Streitwerts durch das Landgericht
B. Begründung der Beschwerde
C. Entscheidung des Gerichts
III. Nebenentscheidungen
A. Kostenentscheidung
B. Gebührenfreiheit
C. Wert des Beschwerdeverfahrens
D. Rechtsbeschwerdeweg
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.