Beschwerde gegen Zurückweisung Antrag auf Eintragung von Auflassungsvormerkungen – OLG München 33 W 92/21

Mai 10, 2021

Beschwerde gegen Zurückweisung Antrag auf Eintragung von Auflassungsvormerkungen – OLG München 33 W 92/21

Zusammenfassung RA und Notar Krau:

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts München, Aktenzeichen 33 W 92/21, betrifft eine Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Eintragung von Auflassungsvormerkungen im Grundbuch.

Die Beschwerde wurde zurückgewiesen, da der Anspruch der Antragsteller als verjährt angesehen wurde.

Das Testament der Erblasser sah vor, dass ihre Enkelkinder bestimmte Eigentumswohnungen erben sollten.

Da die Erblasser bereits verstorben waren und die Eigentumsübertragung nicht erfolgt war, erhoben die Enkelkinder Ansprüche auf Eintragung von Vormerkungen.

Das Gericht entschied jedoch, dass der Anspruch verjährt sei und wies die Beschwerde zurück.

Außerdem wurde der Streitwert des Verfahrens auf 215.000 € festgesetzt, was von den Antragstellern beanstandet wurde, jedoch vom Gericht bestätigt wurde.

Die Entscheidung ist endgültig, da der Rechtsbeschwerdeweg nicht eröffnet ist.

Beschwerde gegen Zurückweisung Antrag auf Eintragung von Auflassungsvormerkungen – OLG München 33 W 92/21 – Inhaltsverzeichnis:

I.

Beschwerde gegen Zurückweisung des Antrags auf Eintragung von Auflassungsvormerkungen – OLG München 33 W 92/21

A. Sachverhalt

B. Rechtsgrundsätze zur Verjährung des Vermächtnisanspruchs

C. Beurteilung der Verjährungsfrage

D. Entscheidung des Gerichts

II. Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung

A. Festsetzung des Streitwerts durch das Landgericht

B. Begründung der Beschwerde

C. Entscheidung des Gerichts

III. Nebenentscheidungen

A. Kostenentscheidung

B. Gebührenfreiheit

C. Wert des Beschwerdeverfahrens

D. Rechtsbeschwerdeweg

RA und Notar Krau

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