LG Kleve 1 O 342/11

August 22, 2021

Beurkundung gemeinschaftliches Testament + Erb- und Pflichtteilsverzicht durch Notar unter Verstoß §§ 7 Ziffer 3 + 27 BeurkG erfolgt – LG Kleve 1 O 342/11

RA und Notar Krau:

Das Landgericht Kleve (LG Kleve) wies die Klage mit dem Aktenzeichen 1 O 342/11 ab.

Gegenstand der Klage war die Feststellung des Erbrechts der Klägerin sowie die Auskunft über den Nachlass des Verstorbenen und etwaige Schadensersatzansprüche.

Der Vater der Klägerin und des Beklagten, Herr G, verstarb, und es gab Streit um sein Vermögen.

Der Erblasser hatte am 30.12.1980 mit seiner zweiten Ehefrau ein gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem sie sich gegenseitig zu alleinigen Erben einsetzten und den Beklagten zum alleinigen Nacherben bestimmt wurde.

Die Klägerin erhielt ein Vermächtnis

Dieses Testament wurde vom Notar Wolfgang T beurkundet, der zum Zeitpunkt der Beurkundung der Schwiegervater des Beklagten war.

Im Jahr 1988 verzichtete die Klägerin gegen Zahlung von 190.000,00 DM auf ihre Erb- und Pflichtteilsansprüche.

Dieser Vertrag wurde ebenfalls vom Schwager des Beklagten beurkundet.

Die Klägerin argumentierte, dass sowohl das Testament von 1980 als auch der Verzichtsvertrag von 1988 aufgrund von Verstößen gegen das Beurkundungsgesetz unwirksam seien.

Beurkundung gemeinschaftliches Testament + Erb- und Pflichtteilsverzicht durch Notar unter Verstoß §§ 7 Ziffer 3 + 27 BeurkG erfolgt – LG Kleve 1 O 342/11

Das Gericht entschied jedoch, dass der Verzichtsvertrag wirksam sei, da der Beklagte keinen unmittelbaren rechtlichen Vorteil daraus zog.

Es wurde auch keine ausreichende Grundlage für eine Anfechtung wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung dargelegt.

Daher stand der Klägerin weder ein Erbanspruch noch ein Pflichtteilsanspruch zu.

Die Klägerin konnte auch nicht hinreichend konkret begründen, dass sie durch den Vertrag einen Schaden erlitten hatte.

Die Kosten des Rechtsstreits wurden der Klägerin auferlegt.

Inhaltsverzeichnis

  1. Einleitung
    • Sachverhalt
    • Tenor
  2. Tatbestand
    • Beschreibung des Falls
    • Beteiligte Parteien
    • Testament und Verzichtsvertrag
    • Klagegründe der Klägerin
  3. Entscheidungsgründe
    • Wirksamkeit des Verzichtsvertrags
    • Anfechtung des Vertrags
    • Ansprüche der Klägerin
    • Kostenentscheidung
  4. Zusammenfassung und Fazit

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits und die Kosten der Streithelferin trägt die Klägerin.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

RA und Notar Krau

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen? 

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein konstenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Apartmenthaus Wohnungseigentum

Beschlussmängelverfahren: Verwalterbestellung durch den teilenden Eigentümer in der „Aufteilungsphase“

November 5, 2025
Beschlussmängelverfahren: Verwalterbestellung durch den teilenden Eigentümer in der „Aufteilungsphase“ – Heilung von Einberufungsmängeln durch „Voll…
Portrait Lana Berloznik Kanzlei Krau Rechtsanwälte

Zum Nachweis der Erbfolge im Grundbuchverfahren wenn die Erbeinsetzung im notariellen Testament auflösend bedingt wurde (Pflichtteilsstrafklausel)

November 5, 2025
Zum Nachweis der Erbfolge im Grundbuchverfahren wenn die Erbeinsetzung im notariellen Testament auflösend bedingt wurde (Pflichtteilsstrafklausel)…
Waage Justitia Justiz Recht Gericht

Keine Ablehnung der betreuungsgerichtlichen Genehmigung zu einer Erbausschlagungserklärung wegen Ablaufs der Ausschlagungsfrist

November 5, 2025
Keine Ablehnung der betreuungsgerichtlichen Genehmigung zu einer Erbausschlagungserklärung wegen Ablaufs der AusschlagungsfristLG Köln (1. Zivil…