BFH VII R 19/09 – Auskunftsanspruch eines Miterben nach verwaltungsintern getroffener Feststellung „erbschaftsteuerfrei“

Februar 20, 2021

BFH VII R 19/09 – Auskunftsanspruch eines Miterben nach verwaltungsintern getroffener Feststellung „erbschaftsteuerfrei“

Zusammenfassung RA und Notar Krau:

Das Urteil betrifft einen Fall, in dem eine Erbin Kopien von Bankanmeldungen benötigte, die von Kreditinstituten gemäß Paragraf 33 ErbStG eingereicht wurden.

Das Finanzamt hatte jedoch das Verfahren mit dem Vermerk „steuerfrei“ abgeschlossen, ohne die Erbin zu beteiligen.

Die Erbin beantragte die Kopien für einen Erbstreit mit ihren Brüdern, was abgelehnt wurde.

Die Klage wurde sowohl vom Finanzgericht als auch vom Bundesfinanzhof abgewiesen.

  1. Kein Anspruch auf Kopien für Miterben: Das Finanzgericht wies die Klage als unzulässig ab, da die Erbin nicht klagebefugt sei, Kopien für ihre Brüder zu fordern. Zudem handelte es sich bei den beantragten Kopien nicht um zum Nachlass gehörende Ansprüche.
  2. Kein Anspruch auf Kopien für die Erbin selbst: Der Anspruch ergab sich nicht aus Paragraf 364 AO, da die Erbin nicht als Beteiligte galt und das Verfahren bereits abgeschlossen war. Ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung des FA wurde ebenfalls verneint, da kein Verwaltungsverfahren mehr lief. Treu und Glauben begründeten keinen Auskunftsanspruch, da kein Steuerrechtsverhältnis mit der Erbin bestand und sie die Informationen nicht zur Wahrung ihrer Rechte gegenüber dem FA benötigte.

BFH VII R 19/09 – Auskunftsanspruch eines Miterben nach verwaltungsintern getroffener Feststellung „erbschaftsteuerfrei“

Insgesamt wurde die Klage abgewiesen, da kein rechtlicher Anspruch auf die beantragten Kopien bestand, weder für die Erbin noch für ihre Brüder.

Inhaltsverzeichnis

I. Zusammenfassung von RA und Notar Krau

  • Sachverhalt
  • Entscheidung des Finanzgerichts und des Bundesfinanzhofs
  • Schlussfolgerungen

II. Entscheidungstext: BFH VII R 19/09

– Auskunftsanspruch eines Miterben nach verwaltungsintern getroffener Feststellung „erbschaftsteuerfrei“

  • Tatbestand
  • Entscheidungsgründe
    1. Kein Anspruch auf Kopien für Miterben
    2. Kein Anspruch auf Kopien für die Erbin selbst
    3. a) Anspruch aus Paragraf 364 AO
    4. b) Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung des FA
    5. c) Anspruch aus Treu und Glauben
RA und Notar Krau

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