BGH IV ZB 11/22 – Beschluss 26. April 2023 – Erbunwürdigkeit durch Versäumnisurteil festgestellt
Im vorliegenden Fall vor dem Bundesgerichtshof streiten die Tochter und die Ehefrau des verstorbenen Erblassers über die Gültigkeit eines gemeinschaftlichen Testaments.
Die Tochter hat die Ehefrau aufgrund von Verdächtigungen der Erbunwürdigkeit verklagt, was zu einem rechtskräftigen Versäumnisurteil geführt hat, das die Erbunwürdigkeit der Ehefrau feststellt.
Die Tochter beantragte daraufhin einen Erbschein, der sie als Alleinerbin ausweist, was vom Nachlassgericht unterstützt wurde.
Das Oberlandesgericht bestätigte diese Entscheidung und betonte die Bindungswirkung des Versäumnisurteils im Erbscheinsverfahren.
Es spielt keine Rolle, ob das Urteil eine Gestaltungswirkung hat oder lediglich eine Feststellung darstellt.
Die Bindung des Nachlassgerichts an ein Versäumnisurteil im Erbunwürdigkeitsprozess wird weitgehend akzeptiert, obwohl einige Bedenken bestehen.
Eine Durchbrechung der Rechtskraft gemäß § 826 BGB wird nicht angewandt, da keine schwerwiegenden, sittenwidrigen Umstände vorliegen.
Das Oberlandesgericht hat die Anforderungen an die Amtsermittlungspflicht des Nachlassgerichts erfüllt.
Selbst wenn das Versäumnisurteil materiell unrichtig wäre, ergäbe sich daraus keine Sittenwidrigkeit bei der Ausnutzung des Urteils.
Insgesamt wurde die Rechtsbeschwerde der Ehefrau vom Bundesgerichtshof als unbegründet zurückgewiesen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.