BGH X ZR 115/16 Überleitung Rückforderungsanspruch Schenker wegen Verarmung auf Sozialhilfeträger – Notbedarfseinrede des Beschenkten
Inhaltsverzeichnis RA und Notar Krau:
Der Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20. November 2018 behandelt die Frage, ob einem Beschenkten die Notbedarfseinrede nach § 529 Abs. 2 BGB verwehrt werden kann,
wenn der Sozialhilfeträger den Rückforderungsanspruch des Schenkers wegen Verarmung auf sich übergeleitet hat.
Sachverhalt:
Die Eltern der Beklagten schenkten ihr eine Eigentumswohnung.
Kurze Zeit später beantragte die Beklagte für ihre Eltern Sozialhilfe, die ihnen auch gewährt wurde.
Der Sozialhilfeträger leitete den Rückforderungsanspruch aus der Schenkung gegen die Beklagte auf sich über und verlangte von ihr die Erstattung der Sozialhilfeleistungen.
Die Beklagte berief sich auf die Notbedarfseinrede und machte geltend, dass sie den Rückforderungsanspruch nicht erfüllen könne,
ohne ihren eigenen angemessenen Unterhalt zu gefährden.
Entscheidung des BGH:
Der BGH hob den Beschluss des Berufungsgerichts auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurück.
Wesentliche Punkte der Begründung:
Fazit:
Der Beschluss des BGH präzisiert die Voraussetzungen für die Notbedarfseinrede im Falle eines übergeleiteten Rückforderungsanspruchs.
Er stellt klar, dass die Einrede nicht dazu dienen darf, eine bewusste Herbeiführung von Sozialhilfebedürftigkeit zulasten des Sozialhilfeträgers zu ermöglichen.
Zusätzliche Hinweise:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.