Eine Mutter schenkte ihrem Sohn ein bebautes Grundstück im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge.
Später erteilte sie ihm eine General- und Betreuungsvollmacht.
Nach einem Sturz der Mutter kam es zu Unstimmigkeiten über die Art ihrer Pflege und Unterbringung.
Der Sohn schloss ohne vorherige Rücksprache mit der Mutter einen Heimvertrag ab und kündigte ihren Hausnotruf und Telefonanschluss.
Die Mutter widerrief daraufhin die Vollmacht und den Heimvertrag.
Der Sohn beharrte jedoch auf seiner Bevollmächtigung und traf weitere Anordnungen, die dem Willen der Mutter zuwiderliefen.
Schließlich widerrief die Mutter die Schenkung wegen groben Undanks.
Streitpunkt:
Lag ein grober Undank des Sohnes vor, der den Widerruf der Schenkung rechtfertigte?
Entscheidung des Bundesgerichtshofs:
Der Bundesgerichtshof hob das Urteil des Berufungsgerichts auf und verwies die Sache zurück.
Begründung:
Fazit:
Der Bundesgerichtshof hat die Anforderungen an den Nachweis groben Undanks im Zusammenhang mit einer Schenkung präzisiert.
Besonders hervorzuheben ist die Bedeutung der Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls und die Berücksichtigung der besonderen Verantwortung,
die ein Bevollmächtigter gegenüber dem Schenker hat.
Das Urteil stärkt den Schutz des Schenkers und stellt sicher, dass sein Wille respektiert wird.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.