Der Vorerbe gilt nach § 6 I ErbStG als Erbe – FG Köln 7 K 2587/15
Das Finanzgericht (FG) Köln hat in seinem Urteil vom 29. Juni 2017 (Az.: 7 K 2587/15) entschieden, dass ein Vorerbe erbschaftsteuerlich wie ein Vollerbe zu behandeln ist.
Der Fall:
Die Klägerin war die Lebensgefährtin des Erblassers.
Dieser hatte sie in seinem Testament zur Vorerbin eingesetzt.
Nacherben waren drei gemeinnützige Organisationen.
Die Klägerin lebte im Pflegeheim und verfügte über kein eigenes Vermögen.
Der Erblasser hatte angeordnet, dass ihr aus den Erträgen des Nachlasses Geld- und Sachleistungen zukommen sollten, die zur Verbesserung ihrer Lebensqualität beitragen.
Die Klägerin war der Ansicht, dass sie erbschaftsteuerlich nicht wie eine Vollerbin, sondern wie eine Nießbraucherin behandelt werden sollte.
Die Entscheidung:
Das FG Köln wies die Klage ab.
Die Klägerin sei als Vorerbin erbschaftsteuerlich wie eine Vollerbin zu behandeln.
Begründung:
Revision:
Das FG Köln hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.