Die Errichtung einer GmbH

Juli 28, 2024

Die Errichtung einer GmbH

RA und Notar Krau

Die Errichtung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Deutschland erfordert eine Reihe von Schritten und die Einhaltung bestimmter rechtlicher Anforderungen.

Hier ist eine Übersicht über die wesentlichen Schritte:

  1. Gesellschaftsvertrag (Satzung) erstellen:
    • Der Gesellschaftsvertrag ist das Gründungsdokument der GmbH. Er muss notariell beurkundet werden.
    • Der Vertrag muss mindestens folgende Punkte enthalten:
      • Firma (Name der Gesellschaft)
      • Sitz der Gesellschaft
      • Gegenstand des Unternehmens
      • Höhe des Stammkapitals (mindestens 25.000 Euro)
      • Geschäftsanteile der Gesellschafter
  2. Notarielle Beurkundung:
    • Der Gesellschaftsvertrag muss von einem Notar beurkundet werden.
    • Die Gründer (Gesellschafter) müssen beim Notartermin anwesend sein oder sich vertreten lassen.
  3. Einzahlung des Stammkapitals:
    • Das Stammkapital muss auf ein Geschäftskonto der GmbH eingezahlt werden.
    • Mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals (12.500 Euro) muss vor der Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister eingezahlt sein.
  4. Handelsregistereintragung:
    • Die GmbH muss beim zuständigen Handelsregister angemeldet werden.
    • Der Notar leitet die Anmeldung an das Handelsregister weiter.
    • Folgende Unterlagen werden benötigt:
      • Gesellschaftsvertrag
      • Liste der Gesellschafter
      • Nachweis über die Einzahlung des Stammkapitals
      • Bestellung der Geschäftsführer
  5. Geschäftstätigkeit aufnehmen:
    • Nach der Eintragung ins Handelsregister erhält die GmbH ihre Rechtsfähigkeit.
    • Die GmbH kann nun ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen.
  6. Weitere Anmeldungen und Genehmigungen:
    • Anmeldung beim Gewerbeamt: Jede GmbH muss ein Gewerbe anmelden.
    • Anmeldung beim Finanzamt: Beantragung einer Steuernummer und ggf. einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
    • Anmeldung bei der IHK oder HWK: Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) ist Pflicht.
    • Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft: Die GmbH muss sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden, die für die Unfallversicherung zuständig ist.

Wichtige Hinweise:

  • Haftung: Die Haftung der Gesellschafter ist auf ihre Einlagen beschränkt. Die GmbH selbst haftet mit ihrem gesamten Vermögen.
  • Buchführungspflichten: Eine GmbH ist zur doppelten Buchführung und zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet.
  • Gesellschafterversammlung: Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Organ der GmbH. Hier werden wesentliche Entscheidungen getroffen, wie z.B. die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer, die Gewinnverwendung und Änderungen des Gesellschaftsvertrags.

Die Gründung einer GmbH erfordert daher eine sorgfältige Planung und die Beachtung aller rechtlichen Vorgaben. Es ist ratsam, sich von einem Rechtsanwalt oder Steuerberater unterstützen zu lassen, um den Prozess reibungslos zu gestalten.

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