Die Kapitalherabsetzung bei der GmbH

Juli 20, 2024

Die Kapitalherabsetzung bei der GmbH

RA und Notar Krau

Die ordentliche Kapitalherabsetzung stellt das Gegenteil der Kapitalerhöhung dar, indem bisher gebundenes Stammkapital von der Bindung befreit wird.

Dies kann verschiedene Gründe haben, wie die Rückführung überschüssigen Vermögens an die Gesellschafter oder den Ausgleich aufgelaufener Verluste.

1. Tatsächliche Ausgangslage

Die Kapitalherabsetzung dient dazu, das gebundene Stammkapital zu reduzieren.

Dies kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, z.B. zur Rückzahlung überschüssigen Vermögens an die Gesellschafter oder zur Deckung von Verlusten.

2. Rechtliche Ausgangslage

Die ordentliche Kapitalherabsetzung ist in § 58 GmbHG geregelt. Für die vereinfachte Kapitalherabsetzung gelten die §§ 58b bis 58f GmbHG.

Außerdem sind die §§ 53 und 54 GmbHG relevant, da die Änderung des Stammkapitals auch eine Änderung des Gesellschaftsvertrags bedeutet.

a) Erforderliche Dokumente

Folgende Dokumente sind notwendig:

  • Gesellschafterbeschluss zur Kapitalherabsetzung und Änderung des Gesellschaftsvertrages.
  • Bekanntmachung des Beschlusses und Gläubigeraufruf in den Geschäftsblättern.
  • Besondere Mitteilung an bekannte Gläubiger.
  • Geänderter Gesellschaftsvertrag mit notarieller Bestätigung.
  • Anmeldung der Kapitalherabsetzung zur Eintragung ins Handelsregister.

Ein Notar muss eine aktualisierte Gesellschafterliste beim Handelsregister einreichen.

Die Kapitalherabsetzung bei der GmbH

b) Voraussetzungen und Durchführung

Die Kapitalherabsetzung erfolgt aus Gläubigerschutzgründen zeitlich gestreckt. Nach dem Gesellschafterbeschluss und der Veröffentlichung muss ein Jahr verstreichen, bevor die Eintragung ins Handelsregister erfolgt.

Gläubiger können der Herabsetzung widersprechen und müssen entweder befriedigt oder abgesichert werden.

aa) Gesellschafterbeschluss

Der Beschluss muss den Umfang der Herabsetzung enthalten, entweder als Herabsetzungsbetrag oder als neue Stammkapitalziffer.

Außerdem muss der Zweck der Herabsetzung angegeben werden, wie Rückzahlung von Einlagen, Bildung von Rücklagen, Erlass noch zu leistender Einlagen, Ausscheiden eines Gesellschafters oder Beseitigung einer Unterbilanz.

Die Herabsetzung kann durch Reduktion der Nennbeträge oder Einziehung einzelner Geschäftsanteile erfolgen. Der Beschluss muss auch die Art der Durchführung festlegen.

bb) Bekanntmachung und Gläubigeraufruf

Der Beschluss muss in den Gesellschaftsblättern bekannt gemacht und die Gläubiger aufgefordert werden, sich zu melden. Bekannte Gläubiger müssen gesondert informiert werden.

Nach dem Stichtag hinzugekommene Gläubiger sollten ebenfalls informiert werden, um Rechtsunsicherheit zu vermeiden.

cc) Befriedigung widersprechender Gläubiger

Gläubiger, die der Kapitalherabsetzung widersprechen, müssen befriedigt oder abgesichert werden.

c) Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister

Nach einem Jahr kann die Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister erfolgen. Alle Geschäftsführer müssen versichern, dass alle widersprechenden Gläubiger befriedigt oder abgesichert wurden.

Folgende Dokumente sind beizufügen:

  • Gesellschafterbeschluss zur Kapitalherabsetzung und Änderung des Gesellschaftsvertrages.
  • Bekanntmachung des Beschlusses in den Gesellschaftsblättern.
  • Geänderter Gesellschaftsvertrag mit notarieller Bestätigung.

Schlagworte

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Letzten Beiträge