Nun sagen Sie, wozu brauche ich dann einen Anwalt, wenn ich doch selbst alles vorbereiten muss. Hierzu kann ich Ihnen sagen, dass wir Sie bereits im Vorfeld eines Inkassoverfahrens als Dauermandanten unentgeltlich beraten. Unseren Dauermandanten sagen wir ständig und täglich, was zu tun ist, damit ihre Rechtsposition optimal gefestigt ist. Wenn es dann trotzdem soweit ist und der Kunde auch nach mehrfacher Mahnung nicht zahlt, dann arbeiten wir zunächst gründlich die Rechtsverhältnisse des säumigen Kunden auf, recherchieren im Internet, schauen im Handelsregister, halten Rücksprache mit Ihnen, mit wem wir ist hier auf Schuldnerseite zu tun haben.
Im gerichtlichen Mahnverfahren sind wir besonders schnell, denn wir sind seit über zehn Jahren digital mit den Gerichten verbunden. Im gerichtlichen Mahnverfahren kommt es auf Genauigkeit an. Das betrifft die Person des Schuldners, die Verhältnisse des Gläubigers, die Bezeichnung der Forderung, die Forderungsaufstellung, die Kosten und Zinsen. Sind diese Angaben nicht stimmig, so kommt es zu zeitraubenden Beanstandungen. Meine Inkassosachbearbeiterin ist seit mehr als drei Jahrzehnten erfolgreich beruflich im Inkasso tätig. Wir haben kaum Beanstandungen.
Legt dann der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid oder Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein, so kommt es darauf an, zügig den Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens zu begründen. Mit Kaufleuten können Sie durch Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einzelvertraglich eine Gerichtsstandsvereinbarung treffen. Dann müssen Sie nicht mühselig am Sitz des Schuldners klagen, sondern wir können bei Ihrem Heimatgericht klagen. Ist der Schuldner eine Privatperson oder haben Sie keine wirksame Gerichtsstandsvereinbarung getroffen, so werden wir zunächst beantragen, dass das Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt wird. Ist eine mündliche Verhandlung vor einem auswärtigen Gericht unumgänglich, so können wir auf Erkenntnisse und Beziehungen über qualifizierte Anwälte in ganz Deutschland aus mehreren anwaltlichen Netzwerken zu Ihren Gunsten zurückgreifen.
Wir beraten Sie im Laufe eines Inkassomandates ständig und ohne gesonderte Kosten, wie Sie Ihre Dokumentation und Ihre Rechtsstellung optimieren können und wie die Zusammenarbeit mit uns und der Datenaustausch erleichtert werden kann.
Haben wir dann erfolgreich für Sie einen Titel hereingeholt, so geht es in die Phase der Zwangsvollstreckung. Auch hier gilt der Grundsatz: Wer mehr weiß hat mehr Erfolg! Ihr Außendienst weiß viel vom Kunden, was für die Vollstreckung hilfreich sein kann:
– Kundenbeziehungen in die wir hinein pfänden können,
– Immobilien des Schuldners,
– Bankverbindungen,
– …
Auch Schriftstücke des Kunden und sonstige Informationen sind äußerst hilfreich für die Zwangsvollstreckung. Unser Dezernat ist derweil nicht untätig. Wir recherchieren in den Insolvenzbekanntmachungen, ob der Schuldner mittlerweile Insolvenz eingeleitet hat, ohne dass Ihnen hier zusätzliche Kosten entstehen. Wir recherchieren im Internet, in den sozialen Netzwerken, in den Branchenbüchern und im Handelsregister online, ohne dass Ihnen hier Kosten entstehen.
Kann dann der Schuldner nicht auf einmal die Forderung begleichen, so ist es oftmals sinnvoll, eine Teilzahlungsabrede zu treffen. Auch diese muss optimal gestaltet sein. Auch hier gibt es vieles zu bedenken. Auch dies erledigen wir für Sie schnell und gewissenhaft.