Die Kunst des
Forderungseinzuges

Die Kunst des
Forderungseinzuges

Handwerker Schludrig…

..hat einen Kunden, der nicht zahlt. Nach drei Mahnungen geht er zu Anwalt Gleichgültig, der zunächst außergerichtlich erfolglos mahnt und dann Klage erhebt. Vor Gericht geht es böse aus für den Handwerker: Das Zustandekommen eines Vertrages sei nicht hinreichend dargetan, der Handwerker berechne Pauschalen, die nicht vereinbart worden seien. Der Verzug sei nicht dargetan. Es sei auch fraglich, ob die Leistung überhaupt fällig sei, weil der Vortrag des Handwerkers zur Abnahme dürftig sei. Schließlich wendet der Auftraggeber Mängel ein. Der Handwerker schließt auf dringendes Anraten des Gerichts mit äußerstem Widerwillen einen Vergleich, bei dem ihm nur ein Teil seiner Rechnung bleibt. Jetzt muss er noch die Kosten von Rechtsanwalt Gleichgültig bezahlen und er hat die Gerichtskosten vorgelegt. Es bleibt ihm fast gar nichts übrig. Der Handwerker Schludrig verflucht die deutsche Justiz.

Handwerker Tüchtig…

..hat auch einen Kunden, der nicht zahlt. Handwerker Tüchtig hat sich gut vorbereitet. Natürlich hat er dem Kunden ein schriftliches Angebot unterbreitet. Im Zuge der weiteren Verhandlungen hat er sein schriftliches Angebot noch einmal ergänzt. Als der Kunde dann zusagte, hat der Handwerker Tüchtig ihm mit Zustellungsnachweis eine Auftragsbestätigung übersandt. Als sich bei Durchführung des Auftrages zeigte, dass der Kunde Nachträge gewünscht, hat der Handwerker Tüchtig nochmals schriftliche Angebote konzipiert. Als der Kunde diese ab nickte hat der Handwerker Tüchtig dem Kunden nochmals eine Auftragsbestätigung zukommen lassen. Selbstverständlich hat unser tüchtiger Handwerker auch ein schriftliches Abnahmeprotokoll. Wenn jetzt der Kunde mit Mängel Einreden kommt, dann liegt die Darlegungs- und Beweislast beim Kunden. Der Handwerker Tüchtig geht zu Rechtsanwalt Gründlich, der ebenfalls zunächst erfolglos außergerichtlich mahnt. In der nachfolgenden Gerichtsverhandlung gibt es jedoch für den Auftraggeber ein böses Erwachen: Unser Handwerker Tüchtig hat sich nach dem Grundsatz „Wer schreibt, der bleibt“ eine hervorragende Ausgangsposition besorgt. Der Besteller kann mit seinen Einreden, hat dies und jenes habe er nicht bestellt, dies und jenes sei überteuert, von vornherein nicht durchsetzen, weil alles durch Angebot und Auftragsbestätigung schriftlich fixiert ist. Wenn er jetzt noch Mängeleinreden will, dann liegt die Darlegung-und Beweislast bei ihm als Besteller und nicht beim tüchtigen Handwerker. Auf dringendes Anraten des Gerichts schließt der Besteller mit dem tüchtigen Handwerker einen Vergleich, der dem Handwerker den fast vollständigen Ausgleich seiner Forderung und die fast vollständige Erstattung seiner Kosten beschert. Der tüchtige Handwerker ist nicht unzufrieden mit der deutschen Justiz. Er weiß genau, dass in Italien oder Spanien die Sache Jahre gedauert hätte und nicht so klar ausgegangen wäre.
Aus diesen kleinen Beispielen, welche sich jeden Werktag aufs Neue in Deutschland hunderttausendfach wiederholen, können Sie zunächst entnehmen, dass der Ball am Anfang in Ihrem Feld liegt. Wir sind im Inkassoverfahren für Sie so erfolgreich, wie Sie erfolgreich Ihren Betrieb organisiert haben.
Nun sagen Sie, wozu brauche ich dann einen Anwalt, wenn ich doch selbst alles vorbereiten muss. Hierzu kann ich Ihnen sagen, dass wir Sie bereits im Vorfeld eines Inkassoverfahrens als Dauermandanten unentgeltlich beraten. Unseren Dauermandanten sagen wir ständig und täglich, was zu tun ist, damit ihre Rechtsposition optimal gefestigt ist. Wenn es dann trotzdem soweit ist und der Kunde auch nach mehrfacher Mahnung nicht zahlt, dann arbeiten wir zunächst gründlich die Rechtsverhältnisse des säumigen Kunden auf, recherchieren im Internet, schauen im Handelsregister, halten Rücksprache mit Ihnen, mit wem wir ist hier auf Schuldnerseite zu tun haben.
Im gerichtlichen Mahnverfahren sind wir besonders schnell, denn wir sind seit über zehn Jahren digital mit den Gerichten verbunden. Im gerichtlichen Mahnverfahren kommt es auf Genauigkeit an. Das betrifft die Person des Schuldners, die Verhältnisse des Gläubigers, die Bezeichnung der Forderung, die Forderungsaufstellung, die Kosten und Zinsen. Sind diese Angaben nicht stimmig, so kommt es zu zeitraubenden Beanstandungen. Meine Inkassosachbearbeiterin ist seit mehr als drei Jahrzehnten erfolgreich beruflich im Inkasso tätig. Wir haben kaum Beanstandungen.
Legt dann der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid oder Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein, so kommt es darauf an, zügig den Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens zu begründen. Mit Kaufleuten können Sie durch Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einzelvertraglich eine Gerichtsstandsvereinbarung treffen. Dann müssen Sie nicht mühselig am Sitz des Schuldners klagen, sondern wir können bei Ihrem Heimatgericht klagen. Ist der Schuldner eine Privatperson oder haben Sie keine wirksame Gerichtsstandsvereinbarung getroffen, so werden wir zunächst beantragen, dass das Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt wird. Ist eine mündliche Verhandlung vor einem auswärtigen Gericht unumgänglich, so können wir auf Erkenntnisse und Beziehungen über qualifizierte Anwälte in ganz Deutschland aus mehreren anwaltlichen Netzwerken zu Ihren Gunsten zurückgreifen.
Wir beraten Sie im Laufe eines Inkassomandates ständig und ohne gesonderte Kosten, wie Sie Ihre Dokumentation und Ihre Rechtsstellung optimieren können und wie die Zusammenarbeit mit uns und der Datenaustausch erleichtert werden kann.
Haben wir dann erfolgreich für Sie einen Titel hereingeholt, so geht es in die Phase der Zwangsvollstreckung. Auch hier gilt der Grundsatz: Wer mehr weiß hat mehr Erfolg! Ihr Außendienst weiß viel vom Kunden, was für die Vollstreckung hilfreich sein kann:
– Kundenbeziehungen in die wir hinein pfänden können,
– Immobilien des Schuldners,
– Bankverbindungen,
– …
Auch Schriftstücke des Kunden und sonstige Informationen sind äußerst hilfreich für die Zwangsvollstreckung. Unser Dezernat ist derweil nicht untätig. Wir recherchieren in den Insolvenzbekanntmachungen, ob der Schuldner mittlerweile Insolvenz eingeleitet hat, ohne dass Ihnen hier zusätzliche Kosten entstehen. Wir recherchieren im Internet, in den sozialen Netzwerken, in den Branchenbüchern und im Handelsregister online, ohne dass Ihnen hier Kosten entstehen.
Kann dann der Schuldner nicht auf einmal die Forderung begleichen, so ist es oftmals sinnvoll, eine Teilzahlungsabrede zu treffen. Auch diese muss optimal gestaltet sein. Auch hier gibt es vieles zu bedenken. Auch dies erledigen wir für Sie schnell und gewissenhaft.