einstweilige Verfügung gegen Bank wegen anstehender Vernichtung Unterlagen für Pflichtteilsstreit – LG Würzburg 23 O 2338/20
Das Landgericht Würzburg (LG Würzburg) hatte über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen eine Bank zu entscheiden.
Sachverhalt:
Der Antragsteller und die Antragsgegnerin zu 2) stritten um Auskunfts- und Pflichtteilsansprüche aus dem Nachlass ihres verstorbenen Vaters.
Der Antragsteller befürchtete, dass die Bank (Antragsgegnerin zu 1)) Unterlagen vernichten würde, die für die Ermittlung seines Pflichtteilsanspruchs relevant sein könnten.
Er beantragte daher, die Bank zu verpflichten, die Unterlagen an einen Treuhänder herauszugeben.
Entscheidung:
Das LG Würzburg wies den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ab.
Begründung:
Fazit:
Die Entscheidung des LG Würzburg verdeutlicht, dass einstweilige Verfügungen nur erlassen werden, wenn ein Verfügungsanspruch und ein Verfügungsgrund vorliegen.
Im vorliegenden Fall fehlte es an einem Verfügungsanspruch gegen die Bank, da diese nicht verpflichtet war, die Unterlagen herauszugeben.
Zudem war die einstweilige Verfügung nicht dringlich, da die relevanten Unterlagen bereits vernichtet worden waren.
Zusatzinformationen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.