Eintritt des in Vorsorgevollmacht benannten Ersatzbevollmächtigten wenn Ersatzfall tatsächlich eintritt – AG Brandenburg 85 XVII 79/21
Die Entscheidung des Amtsgerichts Brandenburg (Az. 85 XVII 79/21) betrifft den Eintritt eines Ersatzbevollmächtigten gemäß einer Vorsorgevollmacht, wenn der Ersatzfall tatsächlich eintritt.
Das Gericht stellt fest, dass eine Betreuung gemäß §§ 1896 ff. BGB nicht erforderlich ist, da die Angelegenheiten des Betroffenen durch die erteilte notarielle Vollmacht ausreichend geregelt sind.
Die Vollmacht wurde erstellt, um die Anordnung einer Betreuung zu vermeiden.
Es wird betont, dass der Ersatzbevollmächtigte erst bei Eintritt des Ersatzfalls die vorherige Bevollmächtigte ersetzt.
Die Vollmacht erlaubt der Bevollmächtigten, über das Vermögen des Vollmachtgebers zu verfügen, selbst wenn eine separate Bankvollmacht existiert. Banken und Sparkassen
müssen die notarielle Vorsorgevollmacht akzeptieren, andernfalls haften sie für entstandene Schäden des Vollmachtgebers.
Die Bestellung eines Betreuers ist nicht erforderlich, solange die Vollmacht gültig ist und die Angelegenheiten des Betroffenen angemessen geregelt werden können.
Die Bevollmächtigte kann die Vollmacht bei Banken und Sparkassen vorlegen, was rechtlich dem direkten Hinweis des Vollmachtgebers gleichkommt.
Eine Betreuung ist somit nicht notwendig, und die Kosten des Betreuungsverfahrens können der Bank oder Sparkasse auferlegt werden, wenn sie trotz gültiger Vollmacht auf die gerichtliche Anordnung einer Betreuung besteht.
Inhaltsverzeichnis:
I. Zusammenfassung
II. Zum Entscheidungstext
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.