OLG München 31 Wx 99/08

August 18, 2021

Einziehung des Testamentsvollstreckerzeugnisses – Entlassung als Testamentsvollstrecker – OLG München 31 Wx 99/08

RA und Notar Krau

Das Oberlandesgericht München (OLG München) hatte im Fall 31 Wx 99/08 über die Entlassung eines Testamentsvollstreckers zu entscheiden.

Sachverhalt:

Die Erblasserin hatte in ihrem Testament Testamentsvollstreckung angeordnet und einen ihrer Söhne zum Testamentsvollstrecker bestimmt.

Der Testamentsvollstrecker sollte den Erbteil eines Enkels verwalten.

Nach dem Tod der Erblasserin beantragte der Enkel die Entlassung des Testamentsvollstreckers und warf ihm verschiedene Pflichtverletzungen vor.

Entscheidung:

Das OLG München wies die Beschwerde des Enkels zurück und bestätigte die Entscheidung des Landgerichts, das den Antrag auf Entlassung des Testamentsvollstreckers abgelehnt hatte.

Begründung:

Einziehung des Testamentsvollstreckerzeugnisses – Entlassung als Testamentsvollstrecker – OLG München 31 Wx 99/08

  • Kein wichtiger Grund für die Entlassung: Das OLG München stellte fest, dass die vom Enkel vorgebrachten Gründe nicht ausreichten, um einen wichtigen Grund für die Entlassung des Testamentsvollstreckers im Sinne des § 2227 BGB darzustellen.
  • Erbteilsvollstreckung: Die Testamentsvollstreckung war auf den Erbteil des Enkels beschränkt. Der Testamentsvollstrecker hatte daher nur die Verwaltungsrechte, die dem Enkel als Miterben zustanden.
  • Keine schwerwiegenden Pflichtverletzungen: Die angeblichen Pflichtverletzungen des Testamentsvollstreckers, wie z.B. die verspätete Zahlung von Rechnungen oder die fehlende Auszahlung von Taschengeld, waren entweder nicht vorhanden oder nicht schwerwiegend genug, um eine Entlassung zu rechtfertigen.
  • Interessengegensatz: Der bestehende Interessengegensatz zwischen dem Testamentsvollstrecker und den Erben beruhte auf den Verfügungen der Erblasserin und war daher kein Entlassungsgrund.

Fazit:

Die Entscheidung des OLG München verdeutlicht, dass die Entlassung eines Testamentsvollstreckers nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich ist.

Bloße Meinungsverschiedenheiten oder geringfügige Pflichtverletzungen reichen hierfür nicht aus.

Einziehung des Testamentsvollstreckerzeugnisses – Entlassung als Testamentsvollstrecker – OLG München 31 Wx 99/08

Zusatzinformationen:

  • Das OLG München setzte sich ausführlich mit den Rechten und Pflichten eines Testamentsvollstreckers bei einer Erbteilsvollstreckung auseinander.
  • Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die Zusammenarbeit zwischen Testamentsvollstreckern und Erben.
 

Schlagworte

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Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

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Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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