Einziehung des Testamentsvollstreckerzeugnisses – Entlassung als Testamentsvollstrecker – OLG München 31 Wx 99/08
Das Oberlandesgericht München (OLG München) hatte im Fall 31 Wx 99/08 über die Entlassung eines Testamentsvollstreckers zu entscheiden.
Sachverhalt:
Die Erblasserin hatte in ihrem Testament Testamentsvollstreckung angeordnet und einen ihrer Söhne zum Testamentsvollstrecker bestimmt.
Der Testamentsvollstrecker sollte den Erbteil eines Enkels verwalten.
Nach dem Tod der Erblasserin beantragte der Enkel die Entlassung des Testamentsvollstreckers und warf ihm verschiedene Pflichtverletzungen vor.
Entscheidung:
Das OLG München wies die Beschwerde des Enkels zurück und bestätigte die Entscheidung des Landgerichts, das den Antrag auf Entlassung des Testamentsvollstreckers abgelehnt hatte.
Begründung:
Fazit:
Die Entscheidung des OLG München verdeutlicht, dass die Entlassung eines Testamentsvollstreckers nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich ist.
Bloße Meinungsverschiedenheiten oder geringfügige Pflichtverletzungen reichen hierfür nicht aus.
Zusatzinformationen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.