OLG Köln 2 Wx 216/19 – 2 Wx 217/19

Oktober 9, 2021

Erbeinsetzung einer ambulanten Pflegerin – OLG Köln 2 Wx 216/19 – 2 Wx 217/19

Zusammenfassung RA und Notar Krau:

Das Oberlandesgericht Köln (OLG Köln) hat in 2 Fällen über die Erbeinsetzung einer ambulanten Pflegerin entschieden.

Herr A, der Verstorbene, hinterließ zwei Söhne.

Seit 2014 benötigte er aufgrund von Parkinson und einer nicht näher bezeichneten Demenz Pflege.

Eine Pflegerin, die Beteiligte zu 1), unterstützte ihn ab Ende 2014 im Haushalt.

Später entstand ein Konflikt zwischen ihr und einer anderen Pflegerin, Frau B.

Nachdem Herr A 2016 in ein Pflegeheim umzog, wurde der Verfahrensbevollmächtigte der Beteiligten zu 1) sein Betreuer.

Herr A, der Erblasser, setzte in einem handschriftlichen Testament die Beteilgte zu 1) als Alleinerbin ein.

Die Beteiligte zu 1) beantragte nach dem Tod des Erblassers einen Erbschein, der sie als testamentarische Alleinerbin ausweisen sollte.

Erbeinsetzung einer ambulanten Pflegerin – OLG Köln 2 Wx 216/19 – 2 Wx 217/19

Die Söhne beantragten jedoch ebenfalls einen Erbschein.

Sie argumentierten, dass Herr A aufgrund seiner Demenz nicht testierfähig gewesen sei und das Testament daher ungültig sei.

Das Nachlassgericht wies den Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1) zurück, da es das Testament als nichtig ansah.

Die Beteiligte zu 1) legte Beschwerde ein.

Das OLG Köln entschied, dass das Testament nicht aufgrund von § 134 BGB und § 7 WTG nichtig sei.

Es stellte fest, dass die Regelungen des WTG nur für ambulante Dienste in spezifischen Angeboten gelten, was im vorliegenden Fall nicht zutraf.

Daher sei § 7 WTG nicht anwendbar.

Das Gericht hob die Entscheidung des Nachlassgerichts auf und verwies den Fall zurück.

Das Nachlassgericht müsse prüfen, ob Herr A zum Zeitpunkt des Testaments testierfähig war.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens wurden nicht erhoben, und es erfolgte keine Erstattung außergerichtlicher Kosten.

Die Rechtsbeschwerde wurde zugelassen, da die Frage der Anwendbarkeit von § 34 WTG auf § 7 WTG grundsätzliche Bedeutung hat und bisher keine einheitliche Rechtsprechung vorliegt.

Erbeinsetzung einer ambulanten Pflegerin – OLG Köln 2 Wx 216/19 – 2 Wx 217/19 – Inhaltsverzeichnis:

I. Zusammenfassung:

  • Fallübersicht
  • Hintergrund
  • Testament und Streit um das Erbe
  • Entscheidung des Nachlassgerichts
  • Beschwerde und Überweisung an das OLG Köln

II. Gründe der Entscheidung:

  • Testamentsnichtigkeit gemäß §§ 134 BGB, 7 WTG
  • Anwendbarkeit von § 34 S. 1 WTG
  • Notwendigkeit der Zurückverweisung an das Nachlassgericht
  • Kostenentscheidung und Zulassung der Rechtsbeschwerde
RA und Notar Krau

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen? 

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein konstenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Trauer Grabstein

Pflichtteilsergänzungsanspruch auch bei Schenkung unter Geltung des Zivilgesetzbuches der DDR

November 9, 2025
Pflichtteilsergänzungsanspruch auch bei Schenkung unter Geltung des Zivilgesetzbuches der DDRZusammenfassung: BGH, Urteil vom 07.03.2001 – IV ZR…
Portrait Lana Berloznik Kanzlei Krau Rechtsanwälte

Pflichtteilsergänzungsanspruch – Miterben als Gesamtschuldner

November 9, 2025
Pflichtteilsergänzungsanspruch – Miterben als GesamtschuldnerHier ist eine Zusammenfassung des Urteils des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm (Az.: 1…
Apartmenthaus Wohnungseigentum

Beschlussmängelverfahren: Verwalterbestellung durch den teilenden Eigentümer in der „Aufteilungsphase“

November 5, 2025
Beschlussmängelverfahren: Verwalterbestellung durch den teilenden Eigentümer in der „Aufteilungsphase“ – Heilung von Einberufungsmängeln durch „Voll…