Erbschaftsteuerbefreiung Familienheim – verzögerter Bezug – FG Düsseldorf 4 K 2245/19 Erb

Juni 10, 2022

Erbschaftsteuerbefreiung Familienheim – verzögerter Bezug – FG Düsseldorf 4 K 2245/19 Erb – Urteil vom 10.03.2021

Zusammenfassung RA und Notar Krau:

Das Finanzgericht Düsseldorf entschied am 10. März 2021 im Fall 4 K 2245/19 Erb, dass die Klägerin keine Erbschaftsteuerbefreiung

für das von ihrer Mutter geerbte Familienheim erhielt, da sie nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall in die Wohnung eingezogen war.

Die Klägerin hatte argumentiert, dass die Verzögerung durch umfangreiche Renovierungsarbeiten und gesundheitliche Probleme verursacht wurde, die eine frühere Selbstnutzung verhinderten.

Sie führte aus, dass erhebliche Renovierungen notwendig waren, darunter der Austausch von Fenstern, die Erneuerung von Fußböden und die Renovierung der Bäder.

Diese Arbeiten zogen sich aufgrund von Verzögerungen bei der Handwerksbeauftragung sowie aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen

über einen längeren Zeitraum hin, weshalb der Einzug erst Anfang 2018 erfolgte, etwa 18 Monate nach dem Erbfall.

Das Gericht stellte fest, dass die Klägerin die Anforderungen für eine Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 1 ErbStG nicht erfüllt hatte,

da die Wohnung nicht unverzüglich nach dem Erbfall zur Selbstnutzung bestimmt worden war.

Erbschaftsteuerbefreiung Familienheim – verzögerter Bezug – FG Düsseldorf 4 K 2245/19 Erb – Urteil vom 10.03.2021

Es betonte, dass die Verzögerungen bei den Renovierungsarbeiten und beim Einzug in den Einflussbereich der Klägerin fielen und diese daher nicht als unverschuldet galten.

Insbesondere hätte die Klägerin die Handwerker früher beauftragen oder zusätzliche Unternehmen konsultieren müssen, um die Arbeiten zeitgerecht abzuschließen.

Zudem wurde kritisiert, dass sie nicht rechtzeitig Maßnahmen zur Entrümpelung und Renovierung der Wohnung ergriffen habe.

Aufgrund dieser Umstände wies das Finanzgericht die Klage ab.

Die Klägerin trug die Kosten des Verfahrens, jedoch wurde die Revision zugelassen, um das Recht weiter zu klären.

Das Urteil unterstreicht die strengen Anforderungen an die rechtzeitige Selbstnutzung eines geerbten Familienheims zur Erlangung der Steuerbefreiung

und die begrenzte Toleranz gegenüber Verzögerungen, die im Verantwortungsbereich des Erben liegen.

Inhaltsverzeichnis:

I. Einleitung

A. Erbschaftsteuerbefreiung Familienheim

B. Verzögerter Bezug

Erbschaftsteuerbefreiung Familienheim – verzögerter Bezug – FG Düsseldorf 4 K 2245/19 Erb – Urteil vom 10.03.2021

C. Fall FG Düsseldorf 4 K 2245/19 Erb – Urteil vom 10.03.2021

II. Zusammenfassung RA und Notar Krau

A. Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf

B. Klageabweisung und Zulassung der Revision

III. Tatbestand

A. Die Klägerin und ihre Beziehung zur Erblasserin

B. Das Grundstück mit dem Zweifamilienhaus

C. Der Tod der Erblasserin

D. Die Einreichung der Erbschaftsteuererklärung

E. Die Festsetzung der Erbschaftsteuer

F. Änderung des Bescheids und Einspruch der Klägerin

IV. Gründe für die Entscheidung

A. Rechtsgrundlagen für die Erbschaftsteuerbefreiung

B. Anforderungen an die Selbstnutzung des Familienheims

C. Begründung für die Ablehnung der Steuerbefreiung

D. Schlussfolgerung und Kostenentscheidung

E. Zulassung der Revision zur Fortbildung des Rechts

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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