Erbschaftsteuerbescheid Begünstigung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke – FG Düsseldorf 4 K 1154/20 Erb

September 13, 2021

Erbschaftsteuerbescheid Begünstigung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke – FG Düsseldorf 4 K 1154/20 Erb

RA und Notar Krau

Kernthema:

Das Urteil befasst sich mit der Berücksichtigung einer Erbauseinandersetzung bei der Gewährung von Steuerbegünstigungen im Rahmen der Erbschaftsteuer.

Hintergrund:

  • Der Kläger und sein Bruder erbten jeweils zur Hälfte von ihren Eltern.
  • Zum Nachlass gehörten Grundstücke, eine Beteiligung an einer KG und eine Beteiligung an der Komplementär-GmbH der KG.
  • Im Erbschaftsteuerbescheid wurden verschiedene Begünstigungen gewährt, u.a. für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke und Betriebsvermögen.
  • Im Rahmen einer Erbauseinandersetzung wurden die Nachlassgegenstände zwischen den Brüdern aufgeteilt.
  • Der Kläger beantragte eine Änderung des Erbschaftsteuerbescheids, um die Begünstigungen entsprechend der tatsächlichen Verteilung der Vermögensgegenstände zuzuordnen.
  • Das Finanzamt lehnte die Änderung ab, da die Erbauseinandersetzung nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall erfolgt sei.

Erbschaftsteuerbescheid Begünstigung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke – FG Düsseldorf 4 K 1154/20 Erb

Tenor:

  • Das Finanzgericht gab der Klage statt und verpflichtete das Finanzamt, den Erbschaftsteuerbescheid dahingehend zu ändern, dass die Begünstigungen für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke, Betriebsvermögen und das eigengenutzte Familienheim in der beantragten Höhe gewährt werden.
  • Die Berechnung der Erbschaftsteuer wurde dem Finanzamt übertragen.
  • Das Finanzamt trägt die Kosten des Verfahrens.
  • Die Revision wurde zugelassen.

Entscheidungsgründe:

  • Begünstigungstransfer: Das Gericht entschied, dass die Erbauseinandersetzung bei der Gewährung der Begünstigungen zu berücksichtigen ist, auch wenn sie erst drei Jahre nach dem Erbfall erfolgte.
  • Keine starre Frist: Das Gesetz enthält keine Frist für die Erbauseinandersetzung, um Begünstigungen zu übertragen. Eine starre Sechs-Monats-Frist wird abgelehnt.
  • Innerer Zusammenhang zum Erbfall: Es muss ein innerer Zusammenhang zwischen der Erbauseinandersetzung und dem Erbfall bestehen.
  • Steuerbefreiung für Familienheim: Die Steuerbefreiung für das eigengenutzte Familienheim kann auch dann auf den Erwerber übertragen werden, wenn dieser das Familienheim erst im Rahmen der Erbauseinandersetzung erhält und die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung ursprünglich nicht vorlagen.
  • Vergleichswertverfahren: Bei der Ermittlung des Grundbesitzwerts im Vergleichswertverfahren sind vorrangig die von den Gutachterausschüssen mitgeteilten Vergleichspreise oder -faktoren heranzuziehen. Ein zeitnah erzielter Kaufpreis kann nur in Ausnahmefällen herangezogen werden, wenn Vergleichswerte fehlen.

Erbschaftsteuerbescheid Begünstigung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke – FG Düsseldorf 4 K 1154/20 Erb

Schlussfolgerung:

  • Das Urteil stärkt die Flexibilität bei der Erbauseinandersetzung und ermöglicht eine gerechtere Verteilung der Steuerbegünstigungen.
  • Es betont die Bedeutung des inneren Zusammenhangs zwischen Erbauseinandersetzung und Erbfall.
  • Es stellt klar, dass die Steuerbefreiung für das Familienheim auch auf den Erwerber übertragen werden kann, der die Voraussetzungen erst nach dem Erbfall erfüllt.
  • Es bestätigt die vorrangige Anwendung der Vergleichswerte von Gutachterausschüssen bei der Grundstücksbewertung.

Wichtiger Hinweis:

Dieses Urteil stellt einen Einzelfall dar und ist nicht auf alle Fälle übertragbar. Bei Fragen zur Erbschaftsteuer und Erbauseinandersetzung sollte immer ein Steuerberater oder Rechtsanwalt konsultiert werden.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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