Erbschaftsteuerbescheid Begünstigung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke – FG Düsseldorf 4 K 1154/20 Erb

September 13, 2021
Beweisanforderungen an Unentgeltlichkeit bei Pflichtteilsergänzung

Erbschaftsteuerbescheid Begünstigung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke – FG Düsseldorf 4 K 1154/20 Erb

RA und Notar Krau

Kernthema:

Das Urteil befasst sich mit der Berücksichtigung einer Erbauseinandersetzung bei der Gewährung von Steuerbegünstigungen im Rahmen der Erbschaftsteuer.

Hintergrund:

  • Der Kläger und sein Bruder erbten jeweils zur Hälfte von ihren Eltern.
  • Zum Nachlass gehörten Grundstücke, eine Beteiligung an einer KG und eine Beteiligung an der Komplementär-GmbH der KG.
  • Im Erbschaftsteuerbescheid wurden verschiedene Begünstigungen gewährt, u.a. für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke und Betriebsvermögen.
  • Im Rahmen einer Erbauseinandersetzung wurden die Nachlassgegenstände zwischen den Brüdern aufgeteilt.
  • Der Kläger beantragte eine Änderung des Erbschaftsteuerbescheids, um die Begünstigungen entsprechend der tatsächlichen Verteilung der Vermögensgegenstände zuzuordnen.
  • Das Finanzamt lehnte die Änderung ab, da die Erbauseinandersetzung nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall erfolgt sei.

Erbschaftsteuerbescheid Begünstigung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke – FG Düsseldorf 4 K 1154/20 Erb

Tenor:

  • Das Finanzgericht gab der Klage statt und verpflichtete das Finanzamt, den Erbschaftsteuerbescheid dahingehend zu ändern, dass die Begünstigungen für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke, Betriebsvermögen und das eigengenutzte Familienheim in der beantragten Höhe gewährt werden.
  • Die Berechnung der Erbschaftsteuer wurde dem Finanzamt übertragen.
  • Das Finanzamt trägt die Kosten des Verfahrens.
  • Die Revision wurde zugelassen.

Entscheidungsgründe:

  • Begünstigungstransfer: Das Gericht entschied, dass die Erbauseinandersetzung bei der Gewährung der Begünstigungen zu berücksichtigen ist, auch wenn sie erst drei Jahre nach dem Erbfall erfolgte.
  • Keine starre Frist: Das Gesetz enthält keine Frist für die Erbauseinandersetzung, um Begünstigungen zu übertragen. Eine starre Sechs-Monats-Frist wird abgelehnt.
  • Innerer Zusammenhang zum Erbfall: Es muss ein innerer Zusammenhang zwischen der Erbauseinandersetzung und dem Erbfall bestehen.
  • Steuerbefreiung für Familienheim: Die Steuerbefreiung für das eigengenutzte Familienheim kann auch dann auf den Erwerber übertragen werden, wenn dieser das Familienheim erst im Rahmen der Erbauseinandersetzung erhält und die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung ursprünglich nicht vorlagen.
  • Vergleichswertverfahren: Bei der Ermittlung des Grundbesitzwerts im Vergleichswertverfahren sind vorrangig die von den Gutachterausschüssen mitgeteilten Vergleichspreise oder -faktoren heranzuziehen. Ein zeitnah erzielter Kaufpreis kann nur in Ausnahmefällen herangezogen werden, wenn Vergleichswerte fehlen.

Erbschaftsteuerbescheid Begünstigung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke – FG Düsseldorf 4 K 1154/20 Erb

Schlussfolgerung:

  • Das Urteil stärkt die Flexibilität bei der Erbauseinandersetzung und ermöglicht eine gerechtere Verteilung der Steuerbegünstigungen.
  • Es betont die Bedeutung des inneren Zusammenhangs zwischen Erbauseinandersetzung und Erbfall.
  • Es stellt klar, dass die Steuerbefreiung für das Familienheim auch auf den Erwerber übertragen werden kann, der die Voraussetzungen erst nach dem Erbfall erfüllt.
  • Es bestätigt die vorrangige Anwendung der Vergleichswerte von Gutachterausschüssen bei der Grundstücksbewertung.

Wichtiger Hinweis:

Dieses Urteil stellt einen Einzelfall dar und ist nicht auf alle Fälle übertragbar. Bei Fragen zur Erbschaftsteuer und Erbauseinandersetzung sollte immer ein Steuerberater oder Rechtsanwalt konsultiert werden.

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

Schlagworte

Anfrage Mandat

    Starten Sie jetzt Ihre Anfrage.

    Die Beauftragung erfolgt erst nach erfolgreichem Interessenkonflikt-Check.
    Über die Vergütung informieren wir Sie transparent vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit.

    Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

    Rechtliche Hinweise zur Nutzung der Website und Haftungsausschluss

    Die auf dieser Homepage bereitgestellten Gerichtsentscheidungen stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.

    Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.

    Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.

    Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.

    Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.

    Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.

    Letzte Beiträge