OLG Köln 2 Wx 149/17 + 2 Wx 169/17
Erbschein beantragt
Echtheit handschriftliche Testamente
Kernaussage:
Das Oberlandesgericht Köln wies die Beschwerde der Schwestern des Erblassers gegen einen Beschluss des Amtsgerichts Euskirchen zurück,
der die Erteilung eines Erbscheins an zwei ehemalige Nachbarn des Erblassers bestätigte.
Das Gericht stützte sich auf die Aussage eines Zeugen, der die Echtheit des handschriftlichen Testaments vom 15.06.2015 bestätigte,
in dem der Erblasser die Nachbarn als Erben eingesetzt hatte.
Ein späteres Testament vom 15.07.2015 wurde als nicht vom Erblasser stammend angesehen.
Sachverhalt:
Entscheidungsgründe:
Fazit:
Das Urteil unterstreicht die Bedeutung einer glaubwürdigen Zeugenaussage und einer sorgfältigen Prüfung
der Echtheit von Testamenten, insbesondere bei handschriftlichen Testamenten.
Es zeigt auch, dass selbst bei Zweifeln an der Testierfähigkeit des Erblassers ein Testament wirksam sein kann, wenn es keine ausreichenden Beweise für eine Fälschung gibt.
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