Erbvertrag – privatschriftliches Testament – OLG Köln 2 Wx 124/19

Oktober 10, 2021
Verwirkungsklausel bei Geltendmachung Pflichtteilsanspruch

OLG Köln 2 Wx 124/19

Erbvertrag

privatschriftliches Testament

RA und Notar Krau:

Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln, der das privatschriftliche Testament

vom 26.04.2013 der Erblasserin als unwirksam erklärte, wurde vom Oberlandesgericht Köln angenommen.

Das Testament vom 30.06.2014 wurde wegen Testierunfähigkeit der Erblasserin für ungültig erklärt.

Jedoch stellte das OLG Köln fest, dass das Testament vom 26.04.2013 vor dem Zeitpunkt der Testierunfähigkeit errichtet wurde und somit wirksam ist.

Die Einsetzung der Beteiligten zu 2) als Alleinerbin wurde daher nichtig erklärt.

Der Beschluss des Amtsgerichts wurde aufgehoben. Kosten des Verfahrens trägt die Beteiligte zu 1).

OLG Köln 2 Wx 124/19

Das Gericht sah keine Notwendigkeit zur Zulassung einer Rechtsbeschwerde.

Der Geschäftswert des Verfahrens beträgt 776.975,19 €, wie im Schlussbericht der Betreuerin festgehalten.

Inhaltsverzeichnis:

I. Einleitung

  • Hintergrund der Angelegenheit
  • Vorstellung der beteiligten Parteien
  • Chronologie der relevanten Ereignisse

II. Beschwerdeverfahren

  • Einleitung der Beschwerde der Beteiligten zu 2)
  • Gründe für die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln
  • Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln

III. Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln

  • Bewertung des Testaments vom 30.06.2014
    • Feststellung der Testierunfähigkeit der Erblasserin
    • Argumente gegen die Gültigkeit des Testaments
  • Gültigkeit des Testaments vom 26.04.2013
    • Einschätzung der Testierfähigkeit der Erblasserin
    • Bewertung des privatschriftlichen Testaments gegenüber dem notariellen Testament von 2012
    • Rechtmäßigkeit der Einsetzung von Frau G H als Alleinerbin

IV. Kostenentscheidung

  • Zuteilung der Kosten des Verfahrens
  • Festlegung des Geschäftswerts

V. Abschlussbemerkungen

  • Feststellung der Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde
  • Zusammenfassung der getroffenen Entscheidungen

OLG Köln 2 Wx 124/19

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) vom 05.02.2019 wird der am 14.01.2019 erlassene Beschluss des Amtsgerichts – Nachlassgerichts – Köln

vom 11.01.2019, 29 VI 445/17, aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beteiligte zu 1) zu tragen.

RA und Notar Krau

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