OLG Köln 2 Wx 124/19
privatschriftliches Testament
Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln, der das privatschriftliche Testament
vom 26.04.2013 der Erblasserin als unwirksam erklärte, wurde vom Oberlandesgericht Köln angenommen.
Das Testament vom 30.06.2014 wurde wegen Testierunfähigkeit der Erblasserin für ungültig erklärt.
Jedoch stellte das OLG Köln fest, dass das Testament vom 26.04.2013 vor dem Zeitpunkt der Testierunfähigkeit errichtet wurde und somit wirksam ist.
Die Einsetzung der Beteiligten zu 2) als Alleinerbin wurde daher nichtig erklärt.
Der Beschluss des Amtsgerichts wurde aufgehoben. Kosten des Verfahrens trägt die Beteiligte zu 1).
Das Gericht sah keine Notwendigkeit zur Zulassung einer Rechtsbeschwerde.
Der Geschäftswert des Verfahrens beträgt 776.975,19 €, wie im Schlussbericht der Betreuerin festgehalten.
Inhaltsverzeichnis:
I. Einleitung
II. Beschwerdeverfahren
III. Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln
IV. Kostenentscheidung
V. Abschlussbemerkungen
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) vom 05.02.2019 wird der am 14.01.2019 erlassene Beschluss des Amtsgerichts – Nachlassgerichts – Köln
vom 11.01.2019, 29 VI 445/17, aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beteiligte zu 1) zu tragen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.