Ergänzende Testamentsauslegung analog § 2069 BGB – OLG München 31 Wx 294/16
(AG München, Beschl v. 07.06.2016 – 60 VI 2556/15)
Das Urteil des OLG München (Aktenzeichen 31 Wx 294/16) betrifft die ergänzende Testamentsauslegung gemäß § 2069 BGB im Zusammenhang mit einem gemeinschaftlichen Testament aus dem Jahr 1977.
Der Erblasser verstarb 2015 ohne Hinterlassung von Angehörigen.
In diesem Testament setzten sich die Eheleute gegenseitig zu Alleinerben ein und bestimmten nach ihrem Tod, dass der gemeinsame Nachlass an bestimmte Erben übergehen soll.
Die rechtliche Frage drehte sich um die Gültigkeit und Auslegung dieses Testaments sowie um die Rechte der beteiligten Parteien, insbesondere im Hinblick auf nachträgliche Änderungen des Testaments und die Schlusserbeneinsetzungen zugunsten bestimmter Personen.
Das Gericht entschied, dass das Testament aus dem Jahr 1977 maßgeblich ist, einschließlich der darin enthaltenen Änderungen.
Es gelangte zu dem Schluss, dass die Schlusserbeneinsetzungen wechselbezüglich waren und somit nicht vom Erblasser nachträglich geändert werden konnten.
Des Weiteren wurde festgestellt, dass die beteiligten Parteien, die Cousins der vorverstorbenen ersten Ehefrau des Erblassers waren, als Ersatzerben an deren Stelle traten.
Das Gericht analysierte das Testament, um den Willen der Erblasser zu ermitteln und folgerte, dass die begünstigten Personen rechtlich als Erben einzustufen waren und nicht nur Vermächtnisse erhielten.
Es berücksichtigte auch die finanziellen Interessen der Begünstigten sowie den Kontext des Testaments, um den Willen der Erblasser zu verstehen und die Lücken im Testament zu schließen.
Schließlich bestätigte das Gericht die Schlusserbeneinsetzungen und Ersatzerbfolgen gemäß den im Testament festgelegten Bedingungen und lehnte die Anträge auf Änderung des Testaments ab.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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