Ergänzende Testamentsauslegung analog § 2069 BGB – OLG München 31 Wx 294/16

August 12, 2018

Ergänzende Testamentsauslegung analog § 2069 BGB – OLG München 31 Wx 294/16

(AG München, Beschl v. 07.06.2016 – 60 VI 2556/15)

Zusammenfassung von RA und Notar Krau:

Das Urteil des OLG München (Aktenzeichen 31 Wx 294/16) betrifft die ergänzende Testamentsauslegung gemäß § 2069 BGB im Zusammenhang mit einem gemeinschaftlichen Testament aus dem Jahr 1977.

Der Erblasser verstarb 2015 ohne Hinterlassung von Angehörigen.

In diesem Testament setzten sich die Eheleute gegenseitig zu Alleinerben ein und bestimmten nach ihrem Tod, dass der gemeinsame Nachlass an bestimmte Erben übergehen soll.

Die rechtliche Frage drehte sich um die Gültigkeit und Auslegung dieses Testaments sowie um die Rechte der beteiligten Parteien, insbesondere im Hinblick auf nachträgliche Änderungen des Testaments und die Schlusserbeneinsetzungen zugunsten bestimmter Personen.

Ergänzende Testamentsauslegung analog § 2069 BGB – OLG München 31 Wx 294/16

Das Gericht entschied, dass das Testament aus dem Jahr 1977 maßgeblich ist, einschließlich der darin enthaltenen Änderungen.

Es gelangte zu dem Schluss, dass die Schlusserbeneinsetzungen wechselbezüglich waren und somit nicht vom Erblasser nachträglich geändert werden konnten.

Des Weiteren wurde festgestellt, dass die beteiligten Parteien, die Cousins der vorverstorbenen ersten Ehefrau des Erblassers waren, als Ersatzerben an deren Stelle traten.

Das Gericht analysierte das Testament, um den Willen der Erblasser zu ermitteln und folgerte, dass die begünstigten Personen rechtlich als Erben einzustufen waren und nicht nur Vermächtnisse erhielten.

Es berücksichtigte auch die finanziellen Interessen der Begünstigten sowie den Kontext des Testaments, um den Willen der Erblasser zu verstehen und die Lücken im Testament zu schließen.

Schließlich bestätigte das Gericht die Schlusserbeneinsetzungen und Ersatzerbfolgen gemäß den im Testament festgelegten Bedingungen und lehnte die Anträge auf Änderung des Testaments ab.

Ergänzende Testamentsauslegung analog § 2069 BGB – OLG München 31 Wx 294/16

Inhaltsverzeichnis:

  1. Hintergrund
    • AG München, Beschl. v. 07.06.2016 – 60 VI 2556/15
    • Testament der Eheleute M. D. … und W. D.
  2. Entscheidung des OLG München (Aktenzeichen 31 Wx 294/16)
    • Gültigkeit und Auslegung des Testaments von 1977
    • Rechte der beteiligten Parteien
    • Schlusserbeneinsetzungen zugunsten bestimmter Personen
  3. Gründe für die Entscheidung
    • Testament vom 12.08.1977 als maßgeblich
    • Auslegung des Testaments
    • Wechselbezügliche Schlusserbeneinsetzungen
    • Ersatzerbfolgen nach Wegfall der vorverstorbenen Ehefrau
    • Ergänzende Testamentsauslegung analog § 2069 BGB
  4. Rechtliche Analyse und Begründung
    • Anforderungen an gemeinschaftliche Testamente
    • Wechselbezügliche Verfügungen im Testament
    • Auslegung der letztwilligen Verfügung
    • Ergänzende Testamentsauslegung gemäß § 2069 BGB
    • Ersatzerbenbestimmung in Bezug auf die Abkömmlinge

Schlagworte

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Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

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Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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