Erteilung eines Erbscheins – drei letztwillige Verfügungen – AG Frankfurt am Main 51 VI 4443/18 F
Das Amtsgericht Frankfurt am Main, in einem Fall zur Erteilung eines Erbscheins, entschied zugunsten der Beteiligten 1) und 2), die einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragt hatten.
Die Erblasserin, Frau A., hinterließ drei letztwillige Verfügungen.
Die Beteiligten 1) und 2) beantragten einen Erbschein gemäß der letztwilligen Verfügung der Erblasserin vom 30.12.2010.
Obwohl nur eine Kopie des Testaments vorlag, konnte das Gericht durch glaubhafte Zeugenaussagen und weitere Beweise die Echtheit und Gültigkeit des Testaments feststellen.
Die Zeugin B bestätigte, dass die Erblasserin das Testament eigenhändig verfasst und unterzeichnet hatte.
Die Beteiligten 3) und 4) beanspruchten ebenfalls einen Erbschein, indem sie argumentierten, dass die früheren Verfügungen der Eheleute wechselbezüglich seien und daher nicht einseitig abgeändert werden könnten.
Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass die letztwillige Verfügung der Erblasserin vom 30.12.2010 nicht wechselbezüglich war und daher gültig blieb.
Die Beteiligten 3) und 4) konnten nicht nachweisen, dass die Erblasserin ihre Verfügung geändert oder vernichtet hatte.
Die Kosten wurden den Beteiligten entsprechend ihrer Anträge auferlegt.
Der Beschluss zur Erteilung des Erbscheins wurde vorläufig ausgesetzt, da er dem erklärten Willen einiger Beteiligten widersprach.
Inhaltsverzeichnis:
I. Tenor
II. Gründe
III. Zusammenfassung
Tenor
1. Die Tatsachen, die zur Erteilung des von den Beteiligten zu 1) und zu 2) am 16.08.2018 beantragten Erbscheins erforderlich sind, werden für festgestellt erachtet.
2. Der Antrag der Beteiligten zu 3) und zu 4) auf Erteilung eines Erbscheins vom 07.12.2018 wird zurückgewiesen.
3. Die Gerichtskosten haben die Beteiligten zu 1) und zu 2) als Gesamtschuldner zu 50 % und die Beteiligten zu 3) und zu 4) als Gesamtschuldner zu 50 % zu tragen. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
4. Die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses zu Ziff. 1. wird ausgesetzt. Die Erteilung des Erbscheins wird bis zur Rechtskraft dieses Beschlusses zurückgestellt.
Die auf dieser Homepage bereitgestellten Gerichtsentscheidungen stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.
Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.
Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.
Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.
Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.
Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen