Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte 59752/13 + 66277/13 – Erbrechtliche Ungleichbehandlung nichtehelicher Kinder

März 30, 2019

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte 59752/13 + 66277/13 – Erbrechtliche Ungleichbehandlung nichtehelicher Kinder

RA und Notar Krau

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) betrifft zwei Beschwerden (Nrn. 59752/13 und 66277/13) gegen Deutschland, in denen die Beschwerdeführer, nichteheliche Kinder, eine Diskriminierung aufgrund ihrer Geburt im Erbrecht geltend machten.

Beide Fälle drehten sich um die Frage, ob es rechtmäßig war, nichteheliche Kinder, die vor dem 1. Juli 1949 geboren wurden, von der gesetzlichen Erbfolge auszuschließen, wenn der Vater vor dem 28. Mai 2009 verstarb.

Im ersten Fall erkannte der Vater des ersten Beschwerdeführers die Vaterschaft an, und der Beschwerdeführer arbeitete sogar im Betrieb seines Vaters.

Nach dessen Tod erhielt er zunächst einen Erbschein, der jedoch wieder eingezogen wurde, da er als nichteheliches Kind nicht erbberechtigt sei.

Trotz mehrerer gerichtlicher Schritte wurde ihm das Erbrecht verwehrt.

Der zweite Beschwerdeführer, geboren in der ehemaligen DDR, traf seinen Vater nur viermal.

Dieser hatte seine eheliche Tochter als Alleinerbin eingesetzt.

Auch hier scheiterte der Versuch, einen Erbanspruch geltend zu machen.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte 59752/13 + 66277/13 – Erbrechtliche Ungleichbehandlung nichtehelicher Kinder

Die deutschen Gerichte argumentierten in beiden Fällen, dass das Nichtehelichengesetz in seiner geänderten Fassung verfassungskonform sei, und stützten sich dabei auf den Schutz des Vertrauens der Erblasser und ihrer Familien.

Der EGMR stellte jedoch fest, dass die Ungleichbehandlung der Beschwerdeführer, die auf ihrer nichtehelichen Geburt beruhte,

eine Verletzung von Artikel 14 der Konvention (Diskriminierungsverbot) in Verbindung mit Artikel 1 des 1. Zusatzprotokolls (Schutz des Eigentums) darstellt.

Der Gerichtshof betonte, dass die Abschaffung der Ungleichbehandlung zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern im Erbrecht von grundlegender Bedeutung ist

und dass die deutschen Gerichte die Rechte der Beschwerdeführer nicht ausreichend gewürdigt hätten.

Das Urteil führte zu einer Verurteilung Deutschlands wegen dieser Diskriminierung und sah Entschädigungszahlungen vor.

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Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

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Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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