Europäisches Nachlasszeugnis – OLG Düsseldorf 3 Wx 158/20

Februar 8, 2021

Europäisches Nachlasszeugnis – OLG Düsseldorf 3 Wx 158/20

Zusammenfassung RA und Notar Krau:

Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) 3 Wx 158/20 wies die Beschwerde der Beteiligten zu 1 zurück und legte die Kosten des Beschwerdeverfahrens auf sie.

Die Beteiligte zu 1 beantragte ein Europäisches Nachlasszeugnis, das ihren Erbanteil und die Übertragung des Erbteils gemäß einer notariellen Vereinbarung vom 15. November 2016 einschließt.

Das polnische Gericht lehnte die Eintragung der Eigentumswohnung in Polen ab.

Die Beteiligte zu 1 argumentierte, dass das Zeugnis bestimmte Vermögenswerte enthalten sollte.

Das Nachlassgericht wies den Antrag zurück, da solche Angaben nicht in Art. 68 der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) vorgesehen seien.

Das OLG bestätigte diese Entscheidung und betonte, dass das Zeugnis gemäß der EuErbVO formstreng sei und der Erbschaftskauf keine Rechtsnachfolge von Todes wegen darstelle.

Die Kosten des Verfahrens wurden der Beteiligten zu 1 auferlegt, und die Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen.

Europäisches Nachlasszeugnis – OLG Düsseldorf 3 Wx 158/20

Inhaltsverzeichnis:

Zusammenfassung:

  • Entscheidung des OLG Düsseldorf 3 Wx 158/20
  • Kosten des Beschwerdeverfahrens

Entscheidungstext:

I. Antrag auf Europäisches Nachlasszeugnis und Ablehnung durch das Nachlassgericht

A. Antragstellung und Vorgeschichte

B. Polnische Ablehnung und erneuter Antrag

C. Beantragte Ergänzungen und Zurückweisung durch das Nachlassgericht

II. Rechtsmittel und Entscheidung des OLG Düsseldorf

A. Begründung des Nachlassgerichts und Zulässigkeit des Rechtsmittels

B. Bestätigung der Entscheidung des Nachlassgerichts

C. Hinweis auf herrschende Rechtsprechung und Motive der EuErbVO

III. Kostenentscheidung und Wertfestsetzung

A. Begründung der Kostenentscheidung

B. Keine Zulassung der Rechtsbeschwerde

C. Grundlage der Wertfestsetzung

Tenor

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beteiligte zu 1.

Geschäftswert: 20.000,- €

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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