Festsetzung des Geschäftswerts im Erbscheinerteilungsverfahren durch Schätzung – OLG Hamm 10 W 69/21

September 29, 2021
Ergänzung notarielles Nachlassverzeichnis

Festsetzung des Geschäftswerts im Erbscheinerteilungsverfahren durch Schätzung – OLG Hamm 10 W 69/21

Zusammenfassung RA und Notar Krau:

Das Oberlandesgericht Hamm entschied in dem Verfahren 10 W 69/21 über die Festsetzung des Geschäftswerts im Erbscheinerteilungsverfahren durch Schätzung.

Ein Beteiligter hatte beantragt, einen Alleinerbschein gemäß einem Testament aus dem Jahr 2017 zu erhalten.

Das Nachlassgericht erließ einen Feststellungsbeschluss und erteilte am selben Tag den Erbschein, da keine Einsprüche der gesetzlichen Erben vorlagen.

Trotz mehrfacher Aufforderungen füllte der Beteiligte den Fragebogen zur Wertermittlung des Nachlasses nicht aus.

Daraufhin setzte das Nachlassgericht den Geschäftswert auf 2.000.000 € fest, basierend auf einer Schätzung, da der Beteiligte keine Angaben machte.

Der Beteiligte legte Beschwerde ein, da er keine zuverlässigen Angaben zum Nachlasswert machen konnte.

Das Gericht wies die Beschwerde als unzulässig zurück, da sie außerhalb der festgelegten Frist eingereicht wurde.

Es stellte jedoch fest, dass die Festsetzung des Geschäftswerts möglicherweise überhöht war, da keine ausreichenden Informationen vorlagen.

Festsetzung des Geschäftswerts im Erbscheinerteilungsverfahren durch Schätzung – OLG Hamm 10 W 69/21 – Inhaltsverzeichnis:

I. Hintergrund und Entscheidung des Nachlassgerichts

  • Antrag auf Alleinerbschein
  • Feststellungsbeschluss und Erteilung des Erbscheins
  • Unterlassene Ausfüllung des Fragebogens zur Wertermittlung
  • Festsetzung des Geschäftswerts durch Schätzung auf 2.000.000 €

II. Beschwerde des Beteiligten und Entscheidung des Gerichts

  • Beschwerde gegen die Festsetzung des Geschäftswerts
  • Unzulässigkeit der Beschwerde aufgrund verspäteter Einreichung
  • Prüfung der Kosten und mögliche unrichtige Sachbehandlung durch das Nachlassgericht

III. Diskussion und Entscheidung des Gerichts

  • Beginn und Ende der Beschwerdefrist
  • Zweifel an der Richtigkeit der Geschäftswertfestsetzung
  • Begründung der unzulässigen Beschwerde
  • Kostenentscheidung und Ausschluss weiterer Beschwerdeinstanzen

Allgemeiner Hinweis:

Das Erbscheinerteilungsverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, in dem ein Erbschein beantragt und vom Nachlassgericht erteilt wird.

Der Erbschein ist ein amtliches Dokument, das den Erben als Rechtsnachfolger des Verstorbenen ausweist und ihm ermöglicht, über den Nachlass zu verfügen.

Festsetzung des Geschäftswerts im Erbscheinerteilungsverfahren durch Schätzung – OLG Hamm 10 W 69/21

Ablauf des Erbscheinerteilungsverfahren:

  1. Antrag: Das Verfahren beginnt mit dem Antrag auf Erteilung eines Erbscheins beim Nachlassgericht.
  2. Zuständig ist das Nachlassgericht, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte.
  3. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden und bestimmte Angaben enthalten, wie z. B. die Personalien des Erblassers und des Antragstellers, den Todestag des Erblassers und die Art der Erbfolge (gesetzliche Erbfolge, Testament, Erbvertrag).
  4. Prüfung des Antrags: Das Nachlassgericht prüft den Antrag und die vorgelegten Unterlagen, z. B. Sterbeurkunde, Testament, Erbvertrag.
  5. Es kann weitere Ermittlungen anstellen, z. B. Zeugen vernehmen oder ein Sachverständigengutachten einholen.
  6. Erteilung oder Versagung des Erbscheins: Wenn das Nachlassgericht die Erbfolge für erwiesen hält, erteilt es den Erbschein.
  7. Der Erbschein wird dem Antragsteller zugestellt.
  8. Hält das Nachlassgericht die Erbfolge nicht für erwiesen, versagt es die Erteilung des Erbscheins. Gegen diese Entscheidung kann Beschwerde eingelegt werden.

Festsetzung des Geschäftswerts im Erbscheinerteilungsverfahren durch Schätzung – OLG Hamm 10 W 69/21

Wichtige Punkte:

  • Erbschein nur auf Antrag: Das Nachlassgericht erteilt den Erbschein nur auf Antrag.
  • Form des Antrags: Der Antrag muss schriftlich gestellt werden und bestimmte formale Anforderungen erfüllen.
  • Beweis der Erbfolge: Der Antragsteller muss die Erbfolge nachweisen, z. B. durch ein Testament oder einen Erbvertrag.
  • Kosten: Für das Erbscheinerteilungsverfahren fallen Gerichtskosten an. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Wert des Nachlasses.
  • Rechtsmittel: Gegen die Entscheidung des Nachlassgerichts kann Beschwerde eingelegt werden.

Wann ist ein Erbschein erforderlich?

Ein Erbschein ist in vielen Fällen erforderlich, z. B. um:

  • ein Bankkonto des Erblassers aufzulösen,
  • ein Grundstück des Erblassers zu verkaufen,
  • ein Fahrzeug des Erblassers umzumelden,
  • eine Lebensversicherung des Erblassers auszuzahlen.

Alternativen zum Erbschein:

In manchen Fällen kann ein Erbschein durch andere Dokumente ersetzt werden, z. B. durch:

  • ein notarielles Testament,
  • einen Erbvertrag,
  • ein Europäisches Nachlasszeugnis.

Fazit:

Das Erbscheinerteilungsverfahren ist ein wichtiges Verfahren im Erbrecht.

Der Erbschein ist ein wichtiges Dokument, das den Erben als Rechtsnachfolger des Verstorbenen ausweist und ihm ermöglicht, über den Nachlass zu verfügen.

RA und Notar Krau

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