Feststellung Alleinerbrecht aufgrund Testament -Erbscheinsverfahren – OLG München 7 U 4638/15
RA und Notar Krau
Kernaussage:
Das Oberlandesgericht München (OLG München) bestätigt in diesem Urteil die Entscheidung des Landgerichts München I, wonach ein Testament aufgrund der Testierunfähigkeit des Erblassers unwirksam ist.
Der Erblasser litt an einer chronischen paranoiden Schizophrenie, die seine Fähigkeit zur freien Willensbestimmung beeinträchtigte und somit die Gültigkeit des Testaments ausschloss.
Sachverhalt:
Die Klägerin, Tochter des Erblassers, begehrte die Feststellung ihres Alleinerbrechts basierend auf einem Testament ihres verstorbenen Vaters.
Der Beklagte, ihr Bruder und ebenfalls Abkömmling des Erblassers, bestritt die Wirksamkeit des Testaments und berief sich auf gesetzliche Erbfolge.
Das Amtsgericht hatte zunächst einen Alleinerbschein für die Klägerin erteilt, dies jedoch im Beschwerdeverfahren aufgrund eines Sachverständigengutachtens, das die Testierfähigkeit des Erblassers verneinte, wieder zurückgenommen.
Entscheidungsgründe:
Fazit:
Das Urteil verdeutlicht die Bedeutung einer sorgfältigen Prüfung der Testierfähigkeit, insbesondere bei Vorliegen psychischer Erkrankungen.
Auch wenn ein Erblasser ein esoterisches Weltbild hat, kann dies eine krankhafte Störung der Geistestätigkeit nicht ausschließen.
Eine umfassende Begutachtung unter Berücksichtigung aller verfügbaren Informationen ist erforderlich, um die Testierunfähigkeit festzustellen und die Gültigkeit eines Testaments zu beurteilen.
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