Formwirksamkeit von Drei-Zettel-Testament mit Textdurchstreichungen – OLG München 33 Wx 73/23 e – Beschluss vom 13.10.2023
Das Oberlandesgericht München hat in seinem Beschluss vom 13.10.2023 die Formwirksamkeit eines Drei-Zettel-Testaments mit Textdurchstreichungen bestätigt.
Die Erblasserin hinterließ ein Testament, in dem sie ihren Freund als Alleinerben einsetzte.
Ihre Brüder wurden ausdrücklich enterbt.
Das Testament wies Durchstreichungen auf, die den gesamten Text umfassten.
Das Gericht entschied, dass die Erblasserin das Testament in Widerrufsabsicht vernichtet habe.
Die Beschwerde der Brüder wurde erfolgreich eingereicht, und der Erbscheinsantrag des Freundes wurde zurückgewiesen.
Die Brüder wurden gesetzliche Erben.
Der Gerichtsbeschluss legte fest, dass der Freund die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu erstatten hat.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
A. Hintergrund
B. Beschwerdeverfahren
II. Entscheidung des Oberlandesgerichts München
A. Formwirksamkeit des Testaments
B. Begründung der Entscheidung
III. Gründe für die Formwirksamkeit
A. Sachverhalt
B. Prüfung der Formwirksamkeit
1. Feststellungslast
2. Beweislage
C. Schlussfolgerung
IV. Kostenentscheidung
A. Erstattung der Kosten
B. Festsetzung des Geschäftswertes
V. Schlussfolgerung
A. Aufhebung der Entscheidung des Nachlassgerichts
B. Zurückweisung des Erbscheinsantrags
VI. Schlussbemerkung
A. Zulassung der Rechtsbeschwerde
B. Abschluss
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.