BFH II R 25/18

September 12, 2021

freigebige Zuwendung aus dem Vermögen eines Dritten – erfordert eine Minderung der Vermögenssubstanz bei dem Zuwendenden – BFH II R 25/18

Zusammenfassung RA und Notar Krau: 

In dem Fall BFH II R 25/18 ging es um die steuerliche Behandlung von Geldüberweisungen, die von einem Arbeitnehmer, A, ohne Berechtigung von den Konten ihres Arbeitgebers und konzernangehöriger Unternehmen veranlasst wurden.

A überwies das Geld direkt auf Konten, die der Kläger zuvor benannt hatte, mit dem Zweck, finanzielle Probleme des Klägers zu lösen.

Das Finanzamt besteuerte diese Überweisungen als Schenkung an den Kläger und setzte Schenkungsteuer fest.

Das Finanzgericht urteilte, dass es sich um freigebige Zuwendungen handelte, die schenkungsteuerpflichtig seien, da A die Gelder unrechtmäßig angeeignet und wie eigenes Vermögen behandelt hatte.

Die Revision des Klägers hatte Erfolg.

Der Bundesfinanzhof entschied, dass die Überweisungen nicht schenkungsteuerpflichtig seien.

A war nicht entreichert, da sie das Geld nicht in ihr eigenes Vermögen überführt hatte und keine Ansprüche gegenüber den Kontoinhabern hatte.

freigebige Zuwendung aus dem Vermögen eines Dritten – erfordert eine Minderung der Vermögenssubstanz bei dem Zuwendenden – BFH II R 25/18

Die Übergabe von Geld in bar an den Kläger wurde aufgrund des Freibetrags von 20.000 € als steuerfrei betrachtet.

Zusammenfassend stellt der BFH fest, dass eine freigebige Zuwendung eine Minderung der Vermögenssubstanz des Zuwendenden erfordert.

Wenn jedoch ein Dritter unmittelbar einen Vorteil gewährt, ohne dass der Zuwendende ein Recht oder Anspruch gegenüber dem Dritten hat, liegt keine schenkungsteuerpflichtige Zuwendung vor.

Daher wurden die Schenkungsteuerbescheide aufgehoben, und die Kosten des Verfahrens hat das Finanzamt zu tragen.

Inhaltsverzeichnis:

I. Einleitung

  • Hintergrund des Falls BFH II R 25/18
  • Feststellung der Schenkungsteuer durch das Finanzamt

freigebige Zuwendung aus dem Vermögen eines Dritten – erfordert eine Minderung der Vermögenssubstanz bei dem Zuwendenden – BFH II R 25/18

II. Sachverhalt und Entscheidung des Finanzgerichts (FG)

  1. Beschreibung der Handlungen von A
  2. Finanzamtliche Beurteilung als Schenkung
  3. Urteil des Finanzgerichts

III. Revision und Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH)

  1. Zulässigkeit der Revision
    • Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
  2. Aufhebung der Vorentscheidung
    • Begründung der Aufhebung
  3. Steuerliche Bewertung der Überweisungen a. Freigebige Zuwendung nach ErbStG b. Fehlende Entreicherung bei A
  4. Rechtliche Würdigung der Geldübergabe vom 05.02.2015
    • Steuerfreie Übergabe aufgrund Nichtüberschreitung des Freibetrags

IV. Zusammenfassung und Schlussfolgerung

  • Feststellung der Nichtschuldigkeit des Klägers
  • Aufhebung der Schenkungsteuerbescheide
  • Kostenentscheidung gemäß FGO

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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