OLG Düsseldorf 3 Wx 50/20

September 25, 2021

OLG Düsseldorf 3 Wx 50/20

Gegenstandslosigkeit Wegerecht nicht nachgewiesen

Löschungsbewilligung oder urkundlicher Unrichtigkeitsnachweis

Inhaltsverzeichnis RA und Notar Krau:

  1. Tenor
    • Kostenpflichtige Zurückweisung der Beschwerde
    • Geschäftswert: bis zu 5.000 €
  2. Gründe
    • I. Sachverhalt
      • Beteiligten und Eigentumsverhältnisse
      • Belastung des Grundstücks mit Grunddienstbarkeit (Wegerecht)
      • Historie der Teilungen und Eigentumsübertragungen
      • Notarielle Vereinbarungen und deren Inhalte
      • Antrag der Beteiligten zur Löschung des Wegerechts und Reaktion des Grundbuchamts
    • II. Rechtliche Bewertung
      • Statthaftigkeit und Zulässigkeit der Beschwerde
      • Voraussetzungen für die Löschung einer Grunddienstbarkeit
      • Anforderungen an den Nachweis des Wegfalls des Vorteils
      • Einzelfallbetrachtung der räumlichen Beziehung der Grundstücke
      • Bewertung der notariellen Vereinbarung vom 25. November 2019
      • Dauerhafter Wegfall der Möglichkeit der Ausübung der Grunddienstbarkeit
    • III. Entscheidung
      • Gründe für die Zurückweisung der Beschwerde
      • Kostenentscheidung und Beschwerdewert
      • Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde

OLG Düsseldorf 3 Wx 50/20

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entschied, dass die Beschwerde gegen die Ablehnung der Löschung eines Wegerechts zurückgewiesen wird.

Das Wegerecht war ursprünglich zugunsten eines Grundstücks eingetragen worden, welches durch Teilungen

mittlerweile nicht mehr in direkter Nachbarschaft zum belasteten Grundstück liegt.

Die Eigentümer des belasteten Grundstücks beantragten die Löschung des Wegerechts, da dessen Ausübung aufgrund der Teilungen nicht mehr möglich sei.

Eine notarielle Vereinbarung vom 25. November 2019 beinhaltete die Zusicherung der aktuellen Eigentümer, kein weiteres Wegerecht zuzulassen,

jedoch reichte dies dem Grundbuchamt nicht als Nachweis für den Wegfall des Wegerechts aus.

Das Gericht stellte klar, dass der Wegfall des Vorteils, den das herrschende Grundstück durch die Dienstbarkeit hat, strengen Nachweisanforderungen unterliegt.

Ein solcher Wegfall sei nur dann gegeben, wenn die dauerhafte Unmöglichkeit der Ausübung der Dienstbarkeit objektiv nachgewiesen werden könne.

Der Umstand, dass das herrschende Grundstück durch ein weiteres Grundstück getrennt sei, reiche nicht aus, solange die tatsächliche Überquerung möglich sei.

OLG Düsseldorf 3 Wx 50/20

Zudem sei die notarielle Erklärung nicht bindend genug, um den dauerhaften Wegfall des Vorteils zu belegen.

Die Beschwerde wurde kostenpflichtig zurückgewiesen, und die Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen.

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

Schlagworte

Anfrage Mandat

    Starten Sie jetzt Ihre Anfrage.

    Die Beauftragung erfolgt erst nach erfolgreichem Interessenkonflikt-Check.
    Über die Vergütung informieren wir Sie transparent vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit.

    Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

    Rechtliche Hinweise zur Nutzung der Website und Haftungsausschluss

    Die auf dieser Homepage bereitgestellten Gerichtsentscheidungen stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.

    Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.

    Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.

    Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.

    Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.

    Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.