Gemeinschaftliches Testament Auslegung Pflichtteilsstrafklausel – OLG Schleswig 3 Wx 59/12
RA und Notar Krau
Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig entschied im Fall 3 Wx 59/12 über die Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments,
das von einem Ehepaar verfasst wurde, welches jeweils ein Kind aus vorherigen Ehen hatte.
In diesem Testament waren die beiden Kinder als Schlusserben zu gleichen Teilen eingesetzt.
Das Testament enthielt eine sogenannte Pflichtteilsstrafklausel, die vorsah, dass ein Kind, das nach dem Tod des zuerst versterbenden Elternteils seinen Pflichtteil fordert,
nach dem Tod des überlebenden Ehegatten nur den Pflichtteil, nicht aber das volle Erbe erhalten sollte.
Der Sohn des zuerst verstorbenen Ehegatten hatte nach dessen Tod seinen Pflichtteil gefordert und sich mit der Erbin, seiner Stiefmutter, über die Auszahlung geeinigt.
Nach dem Tod der Stiefmutter entstand Streit darüber, ob er aufgrund der Pflichtteilsstrafklausel noch Anspruch auf die Hälfte des Nachlasses hatte oder nicht.
Das OLG Schleswig entschied, dass die Pflichtteilsstrafklausel wirksam sei und dass der Sohn aufgrund der Klausel seine Stellung als Schlusserbe verloren habe.
Die Auslegung der Klausel ergebe, dass das Kind, das den Pflichtteil fordert, „als Strafe“ seine Erbenstellung verliert
und nur einen Betrag in Höhe eines fiktiven Pflichtteils als Vermächtnis erhalten solle, was einem Pflichtteil entspricht, als ob das Kind ein leibliches Kind des überlebenden Ehegatten wäre.
Somit war der Sohn des zuerst Verstorbenen letztlich nur Anspruchsberechtigter auf ein Vermächtnis, nicht jedoch auf eine hälftige Erbschaft.
Diese Entscheidung stützte sich auf den Willen der Testierenden bei Errichtung des Testaments, den überlebenden Ehegatten zu schützen und Ungleichbehandlungen zwischen den Erben zu vermeiden.
Der Einwand des Sohnes, dass die Klausel gegenstandslos sei, weil er als Stiefkind nach dem Tod des überlebenden Ehegatten
ohnehin keinen Pflichtteilsanspruch habe, wurde zurückgewiesen, da die Klausel durch Auslegung eine fiktive Pflichtteilssituation schaffe.
Das Gericht wies die Beschwerde des Sohnes ab und bestätigte die Alleinerbschaft der Tochter der Erblasserin.
Pflichtteilsstrafklauseln sind Klauseln in Testamenten oder Erbverträgen, die Pflichtteilsberechtigte davon abhalten sollen, ihren Pflichtteil einzufordern.
Sie werden oft im Zusammenhang mit einem Berliner Testament verwendet, um den überlebenden Ehegatten zu schützen und das Familienvermögen zusammenzuhalten.
Funktionsweise:
Beispiel:
Ein Ehepaar setzt sich im Berliner Testament gegenseitig als Erben ein, die Kinder sind Schlusserben.
Eine Pflichtteilsstrafklausel könnte bestimmen, dass ein Kind, das nach dem Tod des ersten Elternteils den Pflichtteil einfordert, auch beim Tod des zweiten Elternteils nur den Pflichtteil erhält.
Rechtliche Aspekte:
Vor- und Nachteile:
Vorteile:
Nachteile:
Wichtig:
Zusätzliche Informationen:
Pflichtteilsstrafklauseln sind ein komplexes Thema im Erbrecht.
Sie können sinnvoll sein, um den überlebenden Ehegatten zu schützen, bergen aber auch Konfliktpotential.
Eine sorgfältige Abwägung und rechtliche Beratung sind unerlässlich.
Ihr Notar berät Sie
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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